Monetäre Finanzierung von Staats­aus­gaben
Zentralbank-Beiträge zur Finanzierung staatlicher Ausgaben mittels Quantitative Easing, Helikoptergeld, Quantitative Boosting, Corona-Hilfsprogrammen o.ä.

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Worum geht es?  

Monetäre Finan­zier­ung von Staats­aus­gaben bedeutet, dass die Zentralbank Beiträge zur Finanzierung der Staatsausgaben leistet, sei es als direkte Zahlung der Zentralbank an die Regierung, oder indirekt, indem die Zentralbank Staatsanleihen am offenen Markt aufkauft. Heute ist vor allem letzteres der Fall: die Refinanzierung von Staatsschulden durch die Zentralbank, auch Monetisierung von Staatsschulden genannt. Nach der Krise 2008/12 war es vor allem A. Turner, seinerzeit Leiter der britischen Finanzaufsicht, der den Ansatz als overt money finance thematisierte.[1]

Zentralbankgeld zur Finanzierung von Staatsausgaben hieß bald Helikoptergeld, eine Metapher, die auf M. Friedman zurückgeht: Vom Hubschrauber Banknoten aufs Volk regnen lassen, wie Manna vom Himmel. Für Friedman war das ein illusionärer Segen. Es würde nur das Preisniveau inflationär steigen, nicht aber Produktivität und Wohlstand.[2] Andere, unter ihnen B. Bernanke, während der Krise 2008/12 Vorsitzender der US Federal Reserve, waren der Auffassung, der Nutzen von Helikoptergeld hänge von der Kapazitätsauslastung der Wirtschaft ab.[3] In einer starken Rezession oder gar Krise seien zusätzliche Staatsausgaben zur Stützung der Konjunktur doch eine seit Jahrzehnten geübte Wirtschafspolitik, wenn auch nicht durch die Zentralbank finanziert. Die Corona-Pandemie hat die Debatte über Helikoptergeld nun wiederbelebt.[4] 

Andere Ausdrücke für die gleiche Sache waren Quantitative Boosting sowie auch Quantitative Easing for People (QE4P)[5], im Gegensatz zu QE just for finance wie seit 2008/09 praktiziert. In QE4P, Helikoptergeld oder Quantitative Boosting wird man in erster Linie einen keynesianischen Nachfrage-Ansatz sehen, ähnlich einer Bürgerdividende pro Kopf. Im März 2020 erwog die US Regierung die Ausschüttung eines 'Noteinkommens' von 1.000 Dollar pro Kopf. Auch Positive Money Europe fordert ein von der EZB zu finanzierendes 1.000 Euro Helikoptergeld im gesamten Euroraum.[6] Solche Pläne erschei­nen manchen als Wegbereiter eines allgemeinen Grundeinkommens.[7]

Verschiedene Krisenprogramme beinhalten allerdings auch Angebots-Elemente wie Infrastruktur-Investitionen, sektorenspezifische Wirtschaftsförderung, Steuererleichte­rungen für Firmen, Kredithilfen, Geschäfts- und Lohnsubventionen. Ein breiter gefasster Begriff, der auch dies beinhaltet, ist QE für die Realwirtschaft. Aktuell ist das viel geforderte QE4P bzw QE für die Realwirtschaft Wirklichkeit geworden, und zwar in Form von Regierungs-Sonderausgaben, um den nachfrage- und angebotsseitigen Schocks der Coronakrise entgegenzuwirken.

Monetäre Staatsfinanzierung kommt öfter vor als man meint

Monetäre Staatsfinanzierung war in den zurückliegenden Jahrzehnten ein Tabu. Gleichwohl hat es sie in unterschiedlicher Weise und Größenordnung immer gegeben.[8] Zu Zeiten der Edelmetall­währungen wurde der Großteil neu geprägter Münzen zuerst für Regierungsausgaben benutzt. Mit der Verbreitung des Papiergelds seit den Jahrzehnten um 1700 schufen die neu gegründeten Notenbanken ihr Geld vor allem für Staatsausgaben. Das war der Zweck ihrer Gründung. Daneben war die Ausgabe von Regierungs-Geldscheinen in vielen Ländern Europas vom frühen 18. Jhd bis zum Ersten Weltkrieg eine verbreitete Praxis.

Auch in den Vereinigten Staaten gibt es eine lange Tradition von Regierungs-Geldscheinen, zunächst seit dem frühen 18. Jhd in Form der sog. colonial bills, später als  US Treasury notes (Greenbacks) seit dem Bürgerkrieg der 1860er. Das US Schatzamt könnte auch heute noch Geldscheine ausgeben, wenn die Regierung das beschließen würde. Nicht zuletzt der US New Deal der 1930er zur Überwindung der Großen Depression und andere solche Ausgabenprogramme der Regierungen in Kanada und Europa wurden in der ein oder anderen Weise durch die Zentralbank finanziert. Noch heute absorbiert die Bank von Kanada direkt (an Banken und institutio­nellen Anlegern vorbei) jährlich ein Fünftel der kanadischen Staats­anlei­hen.[8a] Das funktioniert reibungslos und niemand findet es sonderlich bemerkenswert.

Abgesehen von den Krisen- und Kriegszeiten vollzogen die Zentralbanken etwa seit dem späten 19. Jhd einen Rollenwechsel. Von der 'Bank des Staates' wurden sie zunehmend zur 'Bank der Banken'. Als solche versorgten sie dann vor allem oder sogar ausschließlich die Banken mit Zentralbanknoten und Zentralbank-Kontoguthaben (sog. Reserven). Dieser Rollen­wandel wurde unter dem Einfluss des Neolibera­lismus der Zwischen- und Nachkriegszeit speziell im Bank- und Finanzwesen befördert. Erst seither hat monetäre Staatsfinanzierung den Charakter eines Tabus angenommen.

Eine Kern­doktrin des Neoliberalismus, seit um 1980 zum Ultraliberalismus geworden, lässt sich so umschreiben: Geldschöpfung der Regierung, oder eine Geldschöpfung der Zentral­bank für die Regierung, muss  beschränkt oder am besten ganz verboten werden (wie im EU-Recht nach Maastricht und Lissabon). Geld solle zuerst und vor allem vom privaten Bankensektor im Zusammen­hang mit Kredit- und Investment­geschäften geschaffen werden. Die Rolle der Zentralbanken sei es nicht, zum Staatshaushalt beizutragen, sondern die Banken zu refinanzieren (zum noch benötigten Bruchteil). Der Staatshaushalt sei ausschließlich aus Steuern und staatlicher Schuldenaufnahme zu finanzieren.

Das war der Fahrplan zur endgültigen Etablierung des privilegierten und inzwischen alles dominierenden Giralgeldregimes der Banken. Heute beläuft sich das Bankengeld auf 90–95% des öffentlichen Geldangebots. Die proaktive Giralgeld-Schöpfung der Banken determiniert das gesamte Geldsystem. Die Zentralbanken reagieren nur nachvollziehend auf die Fakten, welche die Banken zuvor geschaffen haben, im Krisenmodus noch ausge­prägter als im Normalbetrieb.   

Im Gegensatz zu dem, was proklamiert wird, hat das 'Gelddrucken' weiterhin und in größerem Umfang denn je stattgefunden. Anstelle der Regierungen ist es jetzt der Bankensektor, der von der 'Druckerpresse' recht hemmungslos Gebrauch gemacht hat in Form der Erzeugung von Giralgeld. Das diente in erster Linie dem Prozess der globalen Finanzialisierung seit den 1970/80ern, dabei vor allem den nicht BIP-wirksamen Geschäftszweigen der Finanzwirtschaft, die jahrzehntelang stark überpro­portional zum BIP wuchsen. Staatsschulden wurden zu einem umfangreichen und profitablen Geschäfts­zweig der Banken und anderer Finanzinstitute. Auch hörten die Zentral­banken keineswegs auf, zur Finanzierung der Staatshaushalte beizutragen. Finanz­minis­terium und Zentralbank verfahren dazu im Paso doble. Die Finanzministerien begeben Staatsanleihen, die Zentralbanken kaufen einen kleineren oder größeren Teil davon am offenen Markt auf, ggf mit einer gewissen Zeitverzögerung, um den Schein zu wahren.  

Nach vielen Jahrzehnten BIP-überschießender Geldschöpfung, Kreditausweitung und Überschuldung hat sich diese Art von Geld- und Finanzsystem in eine Sackgasse manövriert. Um aus ihr heraus zu kommen, bedarf es einer besser balancierten und funktional stimmigeren Rollenzuschreibung zum einen bzgl der hoheitlichen Kontrolle der staatlichen Währung, der Geldschöpfung und des Geldschöpfungsgewinns, zum anderen bzgl der Rollenverteilung zwischen monetärer Zuständigkeit, budgetär-fiskalischer Verantwortung und Finanzmarktfunktionen.  

Die systemische Bedeutung monetärer Staatsfinanzierung

Die heutige Politik lockeren Geldes (Quantitative Easing (QE)) stand zunächst in keinem engeren zeitlichen Zusammenhang mit der staatlichen Schulden­auf­nahme durch Begebung von Anleihen. QE diente daher fast ausschließlich der Refinanzierung und Liqui­ditäts­sicherung der Banken und anderer Finanz­institute. Dabei bleiben die Reserven im Interbanken-Kreislauf, weil sie diesen nicht verlassen können. Deswegen ist konventionelles QE im Hinblick auf die Real­wirtschaft zunächst weitgehend unwirksam. Mit Helikopter­geld, Quanti­tative Boosting oder Corona-Stützungs­maß­nahmen finanziert durch zeitnahe Zentralbank-Aufkäufe der dafür nötigen Staats­anleihen ist das anders. Beabsichtigt ist eine Subven­tio­nierung oder günstige Kredit­­finan­­zierung der Realwirtschaft. QE für die Realwirtschaft ist ein Instrument der Wirtschaftspolitik.

Manchmal wird angenommen, dass die Zentralbank Geld für Staats­aus­gaben (1) direkt an das Finanzministerium überweist, (2) zinslos und (3) ohne Tilgungsvereinbarung. Normaler­weise trifft keine dieser drei Annahmen zu. In den meisten Ländern ist es den Zentral­banken gesetzlich untersagt, dem Finanz­minis­terium direkt Geld zu leihen oder sonst zu überlassen. Generell davon ausgenommen ist lediglich die Überweisung des jährlichen Zentralbankgewinns an das Finanz­minis­te­rium. In manchen Ländern gibt es auch einen begrenzten Über­brück­ungs-Dispokredit der Zentralbank an die Regierung.

In der Regel beinhaltet eine Zentralbank-Finanzierung von Staats­aus­gaben den schon erwähnten Paso doble. Im ersten Schritt verkauft das Finanz­­minis­te­rium neue Staatsanleihen an ein privilegiertes Konsortium von Banken. Die Anleihen haben Zins und Fälligkeit (Tilgung). Die Banken bezahlen die Anleihesummen mit Zentralbank-Reserven, die sie von ihren Zentralbank­konten auf das Zentralbank-Transaktionskonto des Finanz­­minis­te­riums überweisen. Gegebenenfalls müssen die Banken sich dazu am Interbanken-Geldmarkt und bei der Zentralbank fraktional refinanzieren. Die an das Finanzministerium gezahlten Reserven bleiben dort nicht lange, sondern fließen durch Staatsausgaben umgehend wieder in den Interbanken-Kreislauf zurück.

Im zweiten Schritt kauft die Zentralbank früher oder später einen Teil dieser Anleihen am offenen Markt auf. Wenn Nichtbanken die Halter der Anleihen waren, erhalten sie von ihrer Bank eine Girogutschrift, während die von der Zentralbank im Zuge des Ankaufs bezahlten Reserven an die Banken fließen. Waren Banken die Halter der Anleihen, erhalten sie dafür ebenfalls Reserven. Der Aktivatausch von Staatsanleihen in Reserven (bei den Banken) bzw in Giralgeld (bei den nicht-monetären Finanzinstituten) stellt eine Monetisierung der betreffenden Anleihen dar, eine Ausweitung der Geldmengen M0 und M1. Was immer aber die Zentralbank mit den angekauften Anleihen nachher macht, es bleiben diese Anleihen Schulden der Regierung, mit der Zentralbank als Gläubiger, und den Reserven in der Interbanken-Zirkulation als kredit- und schuldenverhaftetem Zentralbankgeld.

Man könnte das näherungsweise als Vollgeld ansehen, gäbe es da nicht diesen Umweg über den Bankensektor und die Abhängigkeit der Regierung von diesem – kostspielig für den Steuerzahler, profitabel für die Banken – sowie die bleibende 'Formalie', dass es sich um eine Forderung der Zentralbank an die Regierung handelt bzw eine Verbindlichkeit der Regierung gegenüber der Zentralbank. Zwar ist das Zinsniveau gegenwärtig sehr niedrig, und der Zins, den die Staatskasse an die Zentralbank bezahlt, fließt mit dem Zentralbankgewinn an die Staatskasse zurück. Schulden bleiben es trotzdem. Japanische und einige europäische Staatsanleihen werden gegenwärtig sogar mit Negativrendite gehandelt, das heißt, mit Niedrigst- oder Nullzins kombiniert mit einem Ausgabepreis über par bzw einer Rückzahlung unter par. Das wird sich auf Dauer nicht halten lassen.  

Staatsschulden erlassen?

Es ist eine Tatsache durch alle Epochen der Geschichte: 'Schulden die nicht bezahlt werden können, werden nicht bezahlt' (Hudson).[9a] In der heutigen Zeit sind es wieder einmal die seit Jahrzehnten kumulierten Staatsschulden. Man muss sich endlich ehrlich machen: Diese Staatsschulden in majestätischer Höhe werden niemals zurückbezahlt. Der Versuch, die Überschuldung wenigstens etwas abzubauen, ist obendrein gemein­wohl­­schädigend, denn ein solcher Abbau bedeutet im heutigen Geld- und Finanz­system nichts anderes als vorhandenes Geld, Einkommen und Kapital mutwillig zu verringern zum Schaden der Allgemeinheit.

Manch einer folgert daraus auf einen wie auch immer bemessenen Schuldenerlass, als Alternative zum ständigen Weiterwälzen von Schulden mit ungewissem Ausgang. Im antiken Mesopotamien war Schuldenerlass periodisch üblich. Auch die jüdische Tora – das Buch Levitikus der bibli­schen fünf Bücher Mose – sieht alle fünfzig Jahre ein sog. Jubeljahr vor, ein (Schulden-)Erlass­jahr.[9b]

In modernen Zeiten ist Schuldenerlass leichter gesagt als getan. Gemäß GAAP, den weltweit befolgten Generally Agreed Accountancy Principles, bedeuten erlassene Schulden einen Bilanzverlust, wie eine Schenkung. Eine Zentralbank kann ihre Forderungen an die Regierung streichen, nicht aber die entsprechen­den Verbind­lichkeiten in ihrer Bilanz, denn diese sind nichts anderes als das umlaufende Zentralbankgeld in Form der Banknoten sowie der Zentralbank-Guthaben von Regierung und Banken. Von daher verringert ein Schulden­erlass das Eigenkapital des Schuldenerlassers. Das heißt, dass Schulden nur nach Maßgabe des verfügbaren Eigenkapitals erlassen werden können. Sonst würde der Schuldenerlasser Eigen­­kapital­­regeln verletzen oder gar negatives Eigenkapital aufweisen, also in die Insolvenz rutschen. 

Für Regierungen und Zentralbanken scheint das so nicht zu gelten. Eine Regierungsinsolvenz gibt es formal nicht, selbst wenn die Staatsfinanzen ruiniert sind. Das trifft in vergleichbarer Weise auch auf eine Zentralbank zu. Sie kann in eigener Währung nie­mals illiquide werden und kein geschriebenes Gesetz hindert sie daran, mit fort­lauf­enden Verlustvorträgen und negativem Eigenkapital zu operieren. Das ist in einigen Fällen für einen begrenzten Zeitraum durchaus vorgekommen (Israel, Tschechien). Nur sieht das nicht gut aus. Würde eine Zentralbank fortgesetzt negatives Eigenkapital ausweisen, würde das erheblich zur Verringerung des Kredit­ratings des betreffenden Staats beitragen, ebenso zu Kursverlusten der Währung und zu importierter Inflation.

Neutralisierung von Staatsschulden

Eine reguläre Netto-Tilgung von Staatsschulden findet heutzutage in der Regel nicht statt. Inzwischen betrachten nicht-orthodoxe Ökonomen eine Tilgung von Staatsschulden als 'altmodisch' und wirtschafts­schädigend. Staatsschulden gelten ihnen stattdessen als vorteilhaft, legt eine überaggregierte makroökonomische Saldenmechanik doch nahe, dass öffentliche Schulden private Einnahmen und Vermögen darstellen (ohne zu fragen, wie ungleich diese verteilt sind, und ob das der Realwirtschaft nützt oder vor allem die Nicht-BIP-Finanzen aufbläht).

Im einzelnen Vorgang zahlt die Regierung Anleihen bei Fälligkeit durchaus zurück. Zugleich aber begibt sie neue Anleihen gleichen oder höheren Umfangs, was ein kumulatives Weiterwälzen der öffentlichen Schulden darstellt. Sofern Anlegerfonds und Banken die Staatsanleihen halten, werden sie auf pünktlichen Zins- und Tilgungs­zahlun­gen bestehen. Andernfalls droht eine Schulden- und Bankenkrise mit schwierigen Folgen für die Gläubiger (Kapitalverluste) und schweren Folgen für die Schuldner (Austerität).

Anders – nicht ganz, aber doch – ist die Sachlage, wenn es die Zentralbank ist, die die Staatsschulden hält, so wie dies heute durch die Politik des Quantitative Easing, der Politik der indirekten monetären Staatsfinanzierung, in großem Umfang eingetreten ist. Anstatt der Regierung unbezahlbar gewordene Schulden zu erlassen und der betreffenden Nation eine selbstschädigende Austeritätspolitik aufzuerlegen, kann eine Zentral­bank die betreffenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz konsolidieren, das heißt, sie bei Fälligkeit fortwährend prolongieren, gleichsam als eine Art von 'ewigem Kredit'.

Bei Keynes hieß eine ähnliche Konstruktion zero-coupon perpetual consol. Die zunächst mit Zins und Endfälligkeit versehenen Anleihen werden umgewandelt: in Anleihen ohne Zins und Tilgung. Großbritannien hat in ähnlicher Weise die Staatsschulden aus den Napoleo­ni­schen Kriegen über das ganze 19. Jhd hinweg gestreckt. Spanien hat jüngst einen solchen Vorschlag zur Finanzierung von Eurobonds gemacht. A. Turner sowie auch J. Stiglitz haben der hoch überschuldeten japanischen Regierung schon 2017 empfohlen, die Staatsschulden soweit wie möglich in zins- und tilgungsfreie Consols umzuwandeln.

Indem Staatsanleihen, die sich im Besitz der Zentralbank befinden, umgewandelt werden in Consols ohne Zins und Tilgung, werden die damit verbundenen Staats­schulden in der Zentral­­bank­­bilanz auf Eis gelegt, auf unbestimmte Zeit 'tiefgefroren'. Währenddessen besteht das per Anleihekauf der Zentralbank emittierte Geld fort, es verschwindet nicht, sondern zirkuliert weiter.

Die Zinslosigkeit der Consols ist zwischen Regierung und Zentralbank sinnvoll. Denn es macht wenig Sinn, wenn (1) die Regierung an die Zentralbank Zinsen zahlt, nur (2) um diese Zinsen mit dem jährlichen Zentralbankgewinn zurück zu erhalten. Zentral­­bank­geld ist ein Typus von Vollgeld, wenn auch heute kein schuldenfreies Voll­geld. Von daher sind zinsfreie unbefristete Consols auch noch keine Lösung des Problems der Staatsschulden, nur eine Verschiebung auf unbestimmt lange Zeit.  

Was die Geldmenge insgesamt angeht, ist zusätzliche Geldschöpfung unterm Strich praktisch immer sehr langfristig, um nicht zu sagen 'für immer'. Verringertes Geld­mengen­wachstum kommt vor, aber eine tatsächliche Schrumpfung kommt nur sehr selten vor, wenn, dann als Ausdruck einer schweren Krise und diese rückwirkend auch verstärkend. Wenn im bestehenden Giralgeldregime die Banken und andere Finanzinstitute kaum noch Giralgeld ausleihen bzw investieren, während zugleich bestehende Verbindlichkeiten weiter zu bedienen sind, so bewirkt Schuldentilgung eine entsprechende bilanzielle Geldlöschung, eine Verringerung von Geldmenge und Kaufkraft, wie es für eine deflationäre Krise mit hoher Arbeitslosigkeit typisch ist.

Im Rahmen der bestehenden Buchungs- und Bilanzierungs­regeln ist es auch für eine Zentralbank nicht möglich, Geld schuldenfrei zu schöpfen, auch nicht durch direkte Staatsfinanzierung wie im Fall von Überbrückungs-Dispokredit an die Regierung oder im Fall eines direkten Ankaufs von Staatsanleihen durch die Zentralbank. Von daher heißt Quantitative Easing oder Helikoptergeld oder Quanti­ta­tive Boosting zweierlei:  

Erstens wird das bisherige Deficit spending mittels Banken- und Offenmarktkredit ersetzt durch Deficit spending mittels Zentralbankkredit, ohne den Mechanismus der Kredit- und Schuldenbindung der Geldschöpfung zu verändern. Die falsche Identität von Geld und Kredit - bzw Scheinidentität von Geld, Kredit und Schulden - bleibt aufrecht erhalten. 

Zweitens bestehen auch das fraktionale Reservebanking mit gesplittetem Geldkreislauf (Reserven vs Giralgeld) und die Vormachtstellung des Bankengelds weitgehend unbeeinträchtigt fort.

So gesehen wären selbst direkte Zentralbank-Beiträge zur Staatsfinanzierung noch keine sonderlich mitreißende Alternative zum herkömm­lichen Deficit spending. So oder so werden die Staatsschulden aufgestockt und kumuliert, in Fortsetzung des Pfads, der uns in die missliche Lage geführt hat, anstatt einen Kurswechsel herbei zu führen. Die Funktionsprobleme und Ungerechtigkeiten des Giralgeldregimes — inhärente Unsicherheit des Bankengelds und Instabilität des Bankensystems, Krisenneigung des Banken- und Finanzwesens aufgrund überschießender Geld- und Finanzvermögen bzw Schulden, unverhältnis­mäßige Finanzeinkommen auf Kosten der Arbeitseinkommen – bestehen weiter, geraten aber aus dem Blick.  

Dennoch sind Zentralbank-Beiträge zur Staatsfinanzierung dem vorangegangenen QE nur für die Finanzwirt­schaft sicherlich vorzuziehen. In einer Situation wie der Banken- und Staatsschulden­krise 2008/12 und der aktuellen Coronakrise sind monetäre Finanzierungs-'Bazookas' zur Stützung der Realwirtschaft eine wirksame Maßnahme um einer weiteren Verschlimmerung der Situation entgegen zu wirken. Und nichts wäre schädlicher, als nach krisenbedingt erhöhten Staatsschulden nicht nur zu Normalausgaben zurück zu kehren, sondern sich obendrein eine Politik des sich kaputt Sparens aufzuerlegen.

Die Lösung des Problems, statt seiner bloßen Aufschiebung, liegt letztlich in einer ausgeweiteten Zentralbank-Schöpfung von schuldenfreiem Vollgeld und dessen Überlassung als originäre Seigniorage an die Staatskasse.

Die Banken schwimmen in überzähligen Zentralbank-Reserven

Die Geldpolitik des QE – gleich ob nur für die Finanzwirtschaft, oder auch für die Realwirtschaft – beschert den Banken eine nie dagewesene Reservenflut. Die Überschussreserven von Banken in den USA stiegen von 59 Mrd Dollar in 2008 auf 2.500 Mrd in 2015/16.[9] Im Eurosystem lagen die Überschuss­reserven der Banken bis 2008 nahe null, erreichten aber einen ersten Gipfel mit 1.000 Mrd Euro in 2012 und einen zweiten Gipfel mit 1.900 Mrd in 2018/19.[10]

Diese enormen Zuwächse ergeben sich aus den Aufkäufen von Staatsanleihen durch die Zentralbanken. Wenn nicht-monetäre Finanzinstitute (wie Kapitalanlagefonds, Versiche­rungs­­konzerne) Anlagen aus ihrem Bestand an die Zentralbank verkaufen, bezahlt die Zentralbank dafür, indem sie Reserven in entsprechender Höhe an die Bank der Empfänger überweist. Die Banken können dieses Zentralbankgeld nicht an die Empfänger (die Nichtbanken-Kunden) weiterleiten. Stattdessen erhalten diese Bankengeld, eine Gutschrift aufs Girokonto.

Bei direkter monetärer Staatsfinanzierung ist das Ergebnis gleich. Die Zentralbanken kaufen die Staatsanleihen und bezahlen mit Reserven auf das Transaktionskonto des Finanzministeriums. Dieses gibt das Geld umgehend aus durch Überweisungen an Haushalte und Firmen. Deren Banken erhalten die Reserven in entsprechender Höhe vom Finanzministerium. Die Haushalte und Firmen selbst erhalten nur eine Gutschrift auf Girokonto, ein Zahlungsversprechen der Bank, den Kunden auf Nachfrage Bargeld auszuwechseln oder die Guthaben anderswohin zu überweisen. Das ist das Giralgeld der Banken tatsächlich: eine Bargeld- und Reserven-Verbindlichkeit der Banken gegenüber ihren Kunden, bzw ein Bargeld- und Reservenkredit der Kunden an ihre Bank; der Bargeldkredit in der Regel einvernehmlich, der Reservenkredit grund­sätzlich unausführbar, da es dem Publikum verwehrt ist, Reserven (digitales Zentralbankgeld) à Konto zu erhalten. 

Im Fall der QE-Anleiheaufkäufe haben die Banken den Reservenzustrom nicht selbst veranlasst. Aber sie dürfen die Reserven zu ihrer freien Verfügung behalten, oder soll man sagen, sie müssen sie behalten? Beides. Zum einen sind die Banken gleichsam Trittbrettfahrer der QE-Anleihekäufe, indem die Reserven ihnen gratis zufließen. Zum anderen aber, vor allem im Eurosystem, ist die Gratisflut bald zur Last geworden. Denn die EZB belastet die Überschussreserven mit Negativzinsen. Das schmälert die so schon enger gewordene Zinsmarge der Banken.   

Zu Beginn des QE vor zehn Jahren sorgte man sich um die Folgen, womöglich hohe Inflation. Daraus geworden ist Assetinflation bei Aktien und Immobilien. Für eine Verbraucherpreisinflation aber müssten die Reserven in die Real­wirtschaft fließen bei steigender Kapazitätsauslastung. Eine solche Erwartung ist gegenstandslos, denn Reserven können nicht aus dem Interbankenkreislauf in den Publikumskreislauf mit Giralgeld übergehen, so wenig wie Bankengeld (Giralgeld) auf ein Zentralbankkonto überwiesen werden kann.

Einer anderen Erwägung zufolge würden die Banken womöglich zusätzliche, sehr große Mengen an Giralgeld erzeugen, wofür ein (eher kleinerer) Teil der überschüssigen Reserven als Zentralbank-Basisgeld dienen würde. Aber auch das ist nicht realistisch. Unter Bedingungen von Krisen oder sonst erhöhter Unsicherheit haben die Banken keinen Anreiz und keinen Bedarf Kredite auszuweiten. Auch ihre Geschäfts- und Privatkunden halten sich mit Schuldenmachen zurück, außer vielleicht was Hypotheken zu Niedrigzins angeht, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen (was eben in erheblichem Ausmaß den Charakter einer Finanzinvestition angenommen hat).

Was das QE for finance tatsächlich klar gemacht hat, ist dies: Die Banken haben schlicht keinen Bedarf an so vielen Reserven. Als im Jahr 2008 der Interbanken-Geldmarkt zusammenbrach war die QE-Reserven­flut nützlich, um den Zahlungsverkehr aufrecht und die Banken geschäftsfähig zu halten. Aufgrund dessen, zusammen mit der Rekapitali­sierung gefährdeter systemisch relevanter Banken durch die Regierungen, beruhigten sich die Märkte dann wieder.

Unter Normalbedingungen aber ist der Zahlungsverkehr im fraktionalen Reserve­banking technisch und qua Marktkonzentration so effizient geworden, dass die Banken mit einer sehr geringen Reservenbasis auskommen, nur 0,X bis etwa 3 Prozent des Zahlungsvolumens (abhängig von der Größe einer Bank) plus einer Barreserve von etwa 1–1,5% der aktuellen Giralgeldverbindlichkeiten, sowie einer Mindestreserve (im Euroraum 1% der reservepflichtigen Giralgelder). In etlichen Ländern wurde die Mindestreserve ganz abgeschafft. In den USA besteht formal eine Mindestreserve von 10% abzüglich der Barkasse, de facto aber, aufgrund einer Reihe von Ausnahmen und Abzugs­möglich­keiten, liegt die tatsächliche Mindestreserve in Höhe der Barreserve.

Soweit Kunden gewillt sind, Geld aufzunehmen, und die Banken gewillt sind, sich in Darlehen und Investitionen für Kunden zu engagieren, denen sie eine hinreichende Bonität zuschreiben, können die Banken praktisch so viel Giralgeld erzeugen wie ihnen passend erscheint. Sollte der dafür noch benötigte Bruchteil an Überschussreserven nicht vorhanden sein, lassen sich diese am Interbanken-Geldmarkt borgen. Letztlich wird die Zentralbank eine sich ergebende zusätzliche Geldnachfrage des Bankensektors jederzeit bedienen.

Quantitative Easing mit digitalem Zentralbankgeld kombinieren

Anstatt die Banken mit Reserven zu fluten, die sie nicht wirklich benötigen und die sie, anders als Bargeld, auch nicht ans Publikum ausgeben können, gibt es einen direkteren Weg, Geld in den allgemeinen Umlauf zu bringen. Dieser Weg besteht darin, Reserven – oder allgemeiner gesagt, unbares Zentralbankgeld – das heute dem Interbankenverkehr vorbehalten ist, auch im Publikumsverkehr unter Nichtbanken allgemein verfügbar zu machen. Diese Perspektive steht ohnehin auf der Tagesordnung, und zwar unter dem Begriff central bank digital currency (CBDC), zu Deutsch digitales Zentral­bankgeld. Wo die Zentralbank die nationale Geldbehörde nach öffentlichem Recht bzw Verfassungsrecht ist, stellt CBDC digitales Vollgeld dar.

Bargeld ist längst nicht mehr konstitutiv für das Geldsystem. Dies ist eine Folge des bargeld­losen Zahlungsverkehrs, der systemischen Dominanz des pro-aktiv geschaf­fen­en Bankengelds, und überhaupt der Digitalisierung auch des Geld-, Bank- und Finanz­wesens. Schon allein aus diesem Grund ist die Einführung von CBDC als einem neuen gesetzlichen Zahlungsmittel überfällig.

CBDC würde monetäre Beiträge zur Finanzierung von Staatsausgaben erleichtern, auf der Höhe der Zeit in erweiterter Nachfolge des Bargelds und unter Erhaltung von dessen vorteilhaften Eigenschaften. Dazu gehören die direkte Übertragung vom Zahler zum Bezahlten, die Sicherheit des Geldes sowie der Geldschöpfungs­gewinn für die Staatskasse (Seigniorage). Zudem wird eine Verbreitung von CBDC wesentlich dazu beitragen, den Transmissionshebel und damit die Wirksamkeit der Geldpolitik wieder herzustellen, damit auch das Vertrauen in das Geldsystem.

Die spezielle technische Form von Geld, in der CBDC herausgegeben wird, steht noch nicht definitiv fest (ob Kontogeld oder Kryptogeld; mit direktem Zugang, oder treuhänderisch verwaltet). Momentan laufen die Dinge hinaus auf eine Form von Kryptogeld im unmittelbaren Besitz der Nutzer und direkter Übertragung zwischen ihnen.

Davon abgesehen ist die Inumlaufbringung von CBDC nur noch eine Frage der Zeit, und eine Frage der Design­prinzipien, nach denen das CBDC und seine Koexistenz mit dem Bankengeld (Giralgeld) ausgestaltet wird.[11] Je schneller das geklärt wird und CBDC kommt, desto besser. Würden es die Zentralbanken mit dem CBDC dagegen nicht so ernst nehmen, riskieren sie, sich zu marginalisieren und das Feld weiterhin dem Banken­geld und zunehmend anderen privaten Zahlungs­mitteln und Währungen zu überlassen, außer Geld­markt­fonds besonders auch Stable­coins von neuen Währungs­syndi­katen. Das wäre faktisch das Ende staatlicher Geldhoheit i.S. einer effektiven Kontrolle der Zahlungsmittel.

Um dem vorzubeugen, ist das Banknoten-Monopol der Zentralbank auszuweiten auf digitales Geld, das auf die offizielle Währung lautet (wie Dollar, Euro, usw.). Im Eurosystem betrifft das eine entsprechende Erweiterung des Art. 128 (1) Lissabonvertrag, der das Banknoten-Monopol der EZB festlegt. Damit werden private Währungen nicht ausgeschlossen, etwa in der Form von Geldmarktfonds-Anteilen, E-Geldern oder Stablecoins. Jedoch verwehrt die Regelung solchen Geldern die Denominierung in offizieller Währung und damit einen para-staatlichen Status (wie das Giralgeld ihn erlangt hat, das zudem noch Regierungs- und Zentralbank-Garantien genießt). 

Nach aktuellen Plänen würden Bankkunden auf Nachfrage CBDC von ihren Banken erhalten, durch Umtausch von Giralgeld in CBDC, geradeso wie man Giralgeld in Bargeld auswechselt. Die Banken ihrerseits würden CBDC erhalten, indem sie Staatsanleihen, vielleicht auch andere Aktiva, an die Zentralbank verkaufen, die dafür in CBDC bezahlt.[12]  

Unter den aktuellen Bedingungen hoher Reserven­über­schüsse bei den Banken gibt es eine weitere Option, die nächstliegende und hier befürwortete: Es soll den Banken ermöglicht werden, ihre überzähligen Überschussreserven bei der Zentralbank in CBDC umzutauschen. Herkömmliche Reserven sollten dual verwendbar und umstandslos ineinander umtauschbar sein, eben als Reserven oder CBDC, sodass das CBDC an Nichtbanken ausbezahlt werden kann, oder Kunden CBDC ihrer Bank leihen können, die diese ihrerseits als CBDC oder Reserven benutzt, ganz so, wie es mit dem Bargeld möglich war, ehe die Dominanz des Giralgelds das Bargeld hat systemisch irrelevant werden lassen.     

In welcher Weise auch immer, die QE-Reservenflut würde nützlich absorbiert und zugleich die Einführung von CBDC in der Nachfolge des Bargelds ungemein erleichtern. Denn in diesem speziellen Fall hätten die Banken für die bereits vorhandenen und ihnen gratis zugeflossenen Reserven nicht einmal Finanzierungskosten zu tragen. Unter sonstigen Bedingungen wären die (Re)Finan­zierungs­kosten der Banken für CBDC gleich wie für Bargeld. Dagegen sind die Handhabungskosten für CBDC deutlich geringer als für das bare Münz- und Papiergeld.   

Monetäre Staatsfinanzierung wieder ermöglichen

Offene und direkte monetäre Beiträge zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben­pro­gramme erfordern eine Abände­­run­g des Rechts­rahmens, zum Beispiel Art. 123 (1) AEUV, or US Code Title 12, Chapter 3, Subchapter IX, § 355. Dies sind zwei Beispiele für jene Gesetze, die direkte monetäre Staats­finanzierung ausdrücklich verbieten und damit die Geldhoheit im wesentlichen den Banken übertragen und den Staat in eine einseitige finanzielle Abhängigkeit  von Banken und Finanzmärkten bringen. Unsachgemäße Gesetze gehören sachgerecht abgeändert, nicht blind befolgt. 

In Großbritannien gibt es kein Gesetz, das monetäre Staatsfinan­zierung verbietet. Nach langen Jahren des Zögerns hat die Coronakrise nun die Bank von England bewogen, ihre Dispokreditlinie für die Regierung (ways and means facility) von 0,36 auf 20 Mrd Pfund aufzustocken und nötigenfalls als Primary Dealer von neu emittierten Staatsanleihen aufzutreten (wie die Bank von Kanada es regelmäßig tut).[13]

Der EZB sollte Gleiches ermöglicht werden. Dazu muss Art. 123 AEUV dahingehend abgeändert werden, dass erstens eine einheitlich geregelte und nicht zu knapp bemessene Überbrückungs-Kreditlinie für die Regierungen wieder eingeführt wird (wie es sie in etlichen Eurostaaten, auch der Bundesrepublik, vor Einführung des Euros gab). Zweitens sollte die EZB nach dem Vorbild der Bank von Kanada auch als Direkt­abnehmer von Staatsanleihen auftreten und ein Fünftel oder Viertel einer jeweiligen Neuemission aufnehmen. Das würde einen Mechanismus der Ausgabe von Eurobonds proportional zum EZB-Status der Mitgliedsländer nahelegen.   

Der Europäische Gerichtshof hat in Widerspruch zum deutschen Bundes­ver­fas­sungs­gericht klargestellt, dass er Art. 123 AEUV durch die QE-Politik der EZB nicht verletzt sieht. Das bedeutet, der EZB zumin­dest unter Bedingungen einer allge­meinen Aus­nahme­­situation – schwere Natur­kata­strophen oder Epide­mien, drohender schwerer Wirtschafts­einbruch o.ä. – einen Rahmen für monetäre Staats­­finan­zierung einzu­räumen. Eine solche Regelung korres­­pon­­diert mit nationalen Haus­halts­gesetzen, die es unter solchen Bedingungen erlauben, eine gesetzliche Begrenzung der staat­lichen Schuldenaufnahme (Schulden­bremse) zu suspendieren, in Deutschland Art. 109 (3) GG.

Direkte Zuweisung von Zentralbankgeld an die Staatskasse als originäre Seigniorage

Damit QE oder eine monetäre Finanzierung von Staatsausgaben im allgemeinen nicht eine Variante herkömmlichen Deficit spendings bleibt, sind nun bereits drei Maß­nahmen genannt worden – Einführung von CBDC (digitalem Zentral­bank­geld),  Wieder­einfüh­rung von Regierungs-Dispokredit der Zentralbank, und die Zentralbank als Erst­abneh­mer eines gewissen Anteils der Neuausgabe von Staatsanleihen. Darüber hinaus ist an einen weitergehenden Schritt zu denken, nämlich eine direkte und schuldenfreie Zuweisung von Zentral­bank­geld an die Staatskasse.

Zur Inumlaufbringung von Zentralbankgeld als originäre Seigniorage ist folgendes zu sagen. Ein souveräner Staat mit einer eigenen Zentralbank (oder eine Gemeinschaft souveräner Staaten wie das Euro­system) ist im Prinzip jederzeit in der Lage, die für die Wirtschaft erforderliche Geldbasis in eigener Währung zu schaffen sowie auch staatlichen Zahlungs­­ausfall in eigener Währung zu vermeiden. Freilich gilt das nur, soweit der Staat seine Geldhoheit verteidigt in Form der monetären Prärogativen der Kontrolle über die Währung, die Geldschöpfung und den Geldschöpf­ungs­gewinn (der Seigniorage), also jener Prärogativen von Verfassungsrang, die privaten Akteuren so wenig überlassen werden sollten wie zum Beispiel die Gesetzgebung.

Teil dessen ist die Funktionentrennung, ja Gewaltenteilung, zwischen der monetären Staatsgewalt (heute normalerweise die Zentralbank) und der budgetären und fiskalischen Staatsgewalt (die Parlament und Regierung sich teilen). Die monetäre Gewalt sollte weisungsunabhängig und diskretionär handeln können, aber auch sie auf der Basis gesetzlich hinreichend bestimmter Aufgaben, Ziele und Instrumente – was heute noch nicht hinreichend der Fall ist.

Unter solchen Voraussetzungen gibt es keinen guten Grund, warum neu geschaffenes Zentralbankgeld nicht direkt der Regierung überlassen werden sollte, als Zuweisung originärer Seigniorage, die den Regierungen schon immer zusteht. Das bedeutet keineswegs, die 'Druckerpresse' frei zu geben, lediglich, die nach monetären Gesichts­punkten finanz- und realwirtschaftlich benötigte Geldmenge angemessen auszuweiten, oder dies nicht zu tun, und dabei dem Staat zu geben was des Staates ist, während Finanz- und Realwirtschaft bleiben können was sie sein sollen, nämlich eine offene und möglichst unbeeinträchtigte Marktwirtschaft. Zu sagen, Schatzämter und Zentral­banken hätten, historisch gesehen, in monetärer Funktion oft genug versagt, ist recht und billig. Man sollte aber zweierlei dazu sagen, erstens, dass sie diese Funktion normaler­weise einigermaßen gut gemeistert haben, und zweitens, dass private Geld­schöpfer, soweit sie die monetären Prärogativen haben an sich ziehen können, sie dieses Privileg in aller Regel krisenträchtig zugunsten ihrer partikularen Selbst­bereiche­rung missbrauchen.

Originäre Seigniorage ist ein Segen für das Gemeinwohl solange es sich aus originär monetären Kriterien auf der Grundlage des gesetzlichen Mandats einer Zentralbank ergibt. Das lässt sich kontrollieren. Die heutige Giralgeldschöpfung der Banken dagegen wird schon lange von niemandem mehr kontrolliert, am wenigsten von den Zentralbanken, die eigentlich dafür zuständig wären, aber als 'Bank der Banken' in einem heillosen Interessenkonflikt gefangen sind.      

Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt die finanziellen Wünsche der Regierung über den Rahmen angemessener Geldschöpfung hinausgehen, wird der Regierung auch unter Bedingungen von CBDC und monetären Beiträgen zur Staatsfinanzierung nichts übrig bleiben, als die Steuern anzuheben oder neue Schulden am offenen Markt zu machen. Auch braucht nicht alles neu zu schöpfende Geld als originäre Seigniorage über Staatsausgaben in Umlauf kommen. Ein gewisser Anteil kann und soll weiterhin konventionellen Maßnahmen kurzfristig readjustierender Offenmarktpolitik dienen, durch welche die Zentralbank Geld an die Banken und vielleicht auch andere Finanz­institute leiht, oder von ihnen absorbiert. Je höher der Anteil von CBDC an der gesam­ten Geldmenge, desto stärker die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Geldpolitik wird auch mit CBDC und originärer Seigniorage von der Marktnachfrage nach Geld bestimmt sein. Jedoch kann es sich nicht länger darum handeln, ausschließ­lich der privilegierten Reserven-Nachfrage der Banken nachzukommen. Auch dem öffentlichen und allgemeinen wirtschaftlichen Geldbedarf ist im Rahmen der monetären Zielvariablen und Bandbreiten Genüge zu leisten. Nicht zuletzt, anstatt buchstäblich von der Geldnachfrage 'getrieben' zu sein, wird die Zentralbank künftig auch wieder die Frage beantworten müssen, wie weit sich die aktuelle Geldnachfrage mit den monetären Zielgrößen vereinbaren lässt (wie Außenwert der Währung, Inflation, Assetinflation, Finanzstabilität, Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung) und entsprechend entscheiden. Auch in dieser Frage wird die Wirksamkeit ihrer Beschlüsse umso größer sein, je höher der Anteil von CBDC an der gesamten Geldmenge ist. 

Schuldenfreiheit der originären Seigniorage

Wie oben erläutert ist unter den aktuellen Buchungs- und Bilanzierungsregeln selbst direkte monetäre Staats­finanzierung nur in Form von Staatsschulden möglich, als Kreditaktivum und Geldverbindlichkeit der Zentralbank, und dementsprechend als Schuld der Regierung gegenüber der Zentralbank. Dabei kann und sollte CBDC schuldenfrei in Umlauf kommen und als reines Aktivgeld umlaufen.[15] Dies schränkt Zins- und Tilgungsbedingungen in den vielfältigen finanzwirtschaftlichen Verwendungen des Geldes nicht ein. An der Quelle jedoch, im Akt der Schöpfung, trägt schuldenfreies Geld dem Sachverhalt Rechnung, dass Geld und Kredit zwei verschiedene Dinge in verschiedener Funktion sind.

Geld ist kein zins- und tilgungspflichtiges Gläubiger-Schuldner-Vertrags­verhältnis, sondern ein Instrument, um Forderungen und Verbindlichkeiten aus solchen Verträgen zu erfüllen: das maßgebliche Zahlungsmittel. Zwar ist eine Übertragung von Forderungen aus Finanzverträgen – wie Handelswechsel, Aktien, Anleihen, Fondsanteilen – anstelle der Bezahlung mit Geld möglich und in speziellen Finanz­geschäften in begrenztem Umfang auch üblich. Das macht solche Wertpapiere aber noch lange nicht zu Geld, das heißt, einem universellen Zahlungsmittel in Form von symbolischen oder informationalen Geldzeichen, denominiert in Beträgen einer bestimmten Landeswährung.

Die Behandlung von Zentralbankgeld und Bankengeld durch die konventionellen Buchungspraktiken entstellt bzw verwirrt die Begriffe und Funktionen von Geld und Kredit. Geld erscheint als stehende Verbindlichkeit des betreffenden Geldschöpfers und Inumlaufbringers, statt dass es von Beginn an als das reine Aktivum zirkuliert das es ist bzw in sachgerechter Weise sein müsste.

Die heutige Praxis ist nichts weiter als ein unsachgemäßes historisches Relikt aus jenen längst vergangenen Zeiten, in denen ein Giroguthaben oder eine Banknote bloße Substitute für Münzen und Barren in Silber und Gold waren, und ihre gegenseitige Verrechnung ein Ersatz für ‘echte’ Bezahlung in Silber und Gold. Heute sind Banknoten und Giroguthaben längst zu tatsächlichem unbarem Fiatgeld in eigenem Recht geworden. Gold und Silber sind monetär nicht mehr im Spiel, und das Bargeld ist längst ebenso zu reinem Fiatgeld geworden (zu frei geschöpften rechtsverbind­lichen Geldzeichen) wie die unbaren digitalen Geldguthaben. Die geltenden GAAP Buchungs- und Bilanzierungs­­standards aber fixieren die längst überlebten Gegebenheiten und machen es unmöglich, Geld beim Basisgeldschöpfer nicht als Forderung und Verbindlichkeit zu behandeln.

Am institutionellen Arrangement und den Regeln der Zentralbank-Geldschöpfung etwas zu ändern, ist für die meisten Beteiligten gegenwärtig anscheinend noch zu sehr 'out of the box'. Zins- und tilgungsfreie Consols sind für einige der Beteiligten immerhin ein Weg, um das Problem des Kredit- und Schulden-verhafteten Geldes 'inside the box' auf die lange Bank zu schieben, freilich ohne das Problem dabei zu lösen.

Als Alternative wurde vorgeschlagen, CBDC bzw Vollgeld allgemein, als eine Sonder­form von Eigenkapital zu behandeln, gleichsam als monetäre Ausstattung eines betreffenden Währungsraums. Das klingt nicht schlecht, ist aber auch nur eine Scheinlösung. In diesem Fall entstellt sie Begriff und Funktion des Eigenkapitals.

Ein erster Hinweis darauf, wie Zentralbankgeld in stimmiger Weise schuldenfrei verbucht werden kann, ergibt sich aus dem Verfahren, wie Münzen in die Zentralbankbilanz hineinkommen. Die Münzen werden vom Finanzministerium hergestellt, an die Zentralbank verkauft und von dieser als Aktivum eingebucht. Das Ministerium erhält dafür eine Gutschrift auf ihrem Zentralbank-Transaktionskonto. Dieses Guthaben ist eine stehende Verbindlichkeit der Zentralbank. Das bewegt sich im Rahmen des Üblichen und historisch Überholten. Auf Seiten des Finanzministeriums aber werden die Münzen wie eh und je schuldenfrei herausgegeben und ihr Verkauf an die Zentralbank vollzieht sich als Aktivatausch – Münzen gegen Reserven. Des weiteren kommen die Münzen von außen durch einen Geschäftsvorgang in die Zentralbankbilanz, nicht als ein rein Bilanz-endogener Eintrag. Auch danach zirkulieren die Münzen ausschließlich als Aktivum – bei der Zentralbank, den Banken, dem Publikum, im In- und Ausland.       

Ein Konzept, dessen Zweck es war, dieses Prinzip im Geldsystem allgemein zu verankern, entwickelte bereits David Ricardo 1824 in seinem Plan for the Establishment of a National Bank. Ricardo war der prominenteste Vertreter der Currency School, die sich der Banking School jener Zeit entgegenstellte. Nach seinem Plan wurde die Bank von England als nationale Geldbehörde aufgefasst und untergliedert in eine geldschöpfende Ausgabeabteilung (für Banknoten) und eine Bankingabteilung, letztere betraut mit den operativen Bankgeschäften der nationalen Geldbehörde. Diese Untergliederung besteht bis heute. Sie hat jedoch nie die ihr zugedachte Bedeutung erlangt. Das lag an der inkonsistenten Implemen­tie­rung des Plans. Als der größte Fehler des damaligen Arrangements blieb das Giralgeld der Banken völlig unbeachtet – und konnte seinen Aufstieg zur heutigen Dominanz beginnen.  

Der Ansatz der Currency Theory, Geld und Kredit zu tren­nen, anders gesagt, die Geldschöpfung aus dem Bank- und Kreditwesen auszugliedern, kann heute in moder­ni­sier­ter und umfassenderer Weise erneut zum Zug kommen, indem ein geldschöpfendes Währungsregister der Bilanz der operativen Zentralbankgeschäfte vorgeschaltet wird. Das Währungsregister schöpft das Zentral­bankgeld – als Bar­geld solange solches benutzt wird, und als Reserven (der Banken) bzw als CBDC im allgemeinen Gebrauch (auch der Banken). Das Währungsregister ist keine 'Handels­firma'. Es ist öffentlich rechenschaftspflichtig und führt Buch, aber keine Bilanz. Es kann einen Teil des Geldes als originäre Seignio­rage ohne Zins und Tilgung der Staats­kasse über­weisen, den verbleibenden Teil der Zentral­­bank­­­­­bilanz zins­frei aber kündbar für Finanz­geschäfte zuweisen.[16]  

Abschließende Bemerkung

Manch einem dürften die hier besprochenen Dinge weiterhin etwas zu sehr 'out of the box' erscheinen. Es muss aber nicht alles und gleichzeitig geschehen. Wichtiger ist: es gibt eine Perspektive, auf nähere Frist, wie monetäre Beiträge zur Finanzierung staatlicher Ausgaben zu einem regulären und integrierten Bestandteil des Geld­systems werden können, darüber hinaus, wie das heute dominante krisenanfällige Giralgeld der Banken mit der Zeit dem Vollgeld der Zentralbanken Platz macht, wobei die Zentral­banken nicht mehr nur 'Bank der Banken' sind, sondern sie auch wieder 'Bank des Staates' werden.

Fußnoten

[1] Adair Turner. 2015. Between Debt and the Devil. Money, Credit and Fixing Global Finance, Princeton University Press.

[2] Milton Friedman (ed). 1969. The Optimum Quantity of Money, New York: Aldine de Gruyter, 1–68, 4.

[3] Ben Bernanke. 2016. What tools does the Fed have left? Part 3: Helicopter Money, The Brookings Institution. - Cemal Kara­kas. 2016. Helicopter money: A cure for what ails the euro area? European Parliamentary Research Service, Briefing April 2016. - Willem H. Buiter. 2014. The Simple Analytics of Helicopter Money. Why It Works – Always, Economics, Vol. 8, August 21 2014, 1–51.

[4] Willem Buiter and Sony Kapoor. 2020. To fight the COVID pandemic policymakers must move fast and break taboos, voxeu.org, 6 Apr 20.  

[5] Positive Money. 2015. QE4P (Quantitative Easing for People), www.qe4people.eu. - Eric Lonergan/Stan Jourdan. 2016. Citizens' Monetary Dividend. Upgrading the ECB's toolkit, QE4P Policy Brief, Sep 2016.

[6] Stanislas Jourdan. 2020. Helicopter Money as a Response to the Covid-19 Recession in the Eurozone, Brussels: Positive Money Europe, March 2020.

[7] Geoff Crocker. 2020. Basic Income and Sovereign Money. The Alternative to Economic Crisis and Austerity Policy, Palgrave.

[8] Also cf. Josh Ryan-Collins / Frank van Lerven. 2018. Bringing the helicopter to ground: a historical review of fiscal-monetary coordination to support economic growth in the 20th century, Working Papers PKWP1810, Post Keynesian Economics Society (PKES).

[8a] Becklumb, Penny / Frigon, Mathieu. 2015. How the Bank of Canada Creates Money for the Federal Government. Ottawa: Library of Parliament, Publ.No. 2015-51-E, 10 Aug 2015. 

[9] Quelle: FRED Economic Data, Federal Reserve of St. Louis). Federal Reserve Bank of New York.

[9a] Hudson, Michael. 2018. ... and forgive them their debts. Lending, Foreclosure and Redemption from Bronze Age Finance to the Jubilee Year, Dresden: ISLET, S. xxiv.

[9b] Cf. Hudson ibidem. Hudson, Michael / Goodhart, Charles A. 2018. Could Jubilee Debt Cancellations be Reintroduced Today? Centre for Economic Policy Research, January 2018.

[10] Quelle: Bruegel Institute, Excess Liquidity and Bank Lending Risks in the Euro Area, Monetary Dialogue September 2018.   

[11] Vgl. Joseph Huber. 2019. Digital currency. Design principles to support a shift from bankmoney to central bank digital currency, real-world economics review, issue no. 88, 10 July, pp. 76-90. - Id. Dominant Money, part II – The upcoming rise of sovereign digital currency, SSRN-id3513411, Feb 2020.

[12] BIS. 2020. Central bank digital currencies: foundational principles and core features, publ. by BIS and the central banks of Canada, EU, Japan, Sweden, Switzerland, England and USA, Basel: BIS, 2020. - Auer, Raphael / Cornelli, Giulio / Frost, Jon Frost. 2020. Rise of the central bank digital cur­ren­cies: drivers, approaches and technologies, BIS Working Papers, No 880, August 2020. - Bank of England. 2020. Central Bank Digital Currency. Opportunities, challenges and design, Discussion paper, March 2020. - BIS. 2018. Central bank digital currencies, prep. by the BIS Committee on Payments and Market Infrastructures, Basel: Bank for International Settlements, March 2018. - Meaning, Jack / Dyson, Ben / Barker, James / Clayton, Emily. 2018. Broadening narrow money: monetary policy with a central bank digital currency, Bank of England Staff Working Paper No. 724, May 2018. - Kumhof, Michael / Noone, Clare. 2018. Central bank digital currencies – design principles and balance sheet implications, Staff Working Paper No. 725, May 2018, London: Bank of England - Sveriges Riksbank. The Riksbank's E-Krona Project, Report 1 (2017), Report 2 (2018), Stockholm.  

[13] www.bankofengland.co.uk/news/2020/april/hmt-and-boe-announce-temporary-extension-to-ways-and-means-facility. - Financial Times, Bank of England to directly finance UK government's extra spending, by Chris Giles and Philip Georgiadis, April 9, 2020. – ING Bank:  https://think.ing.com/articles/ bank-of-england-and-treasury-announce-temporary-monetary-financing.

[14] Der Vorschlag einer temporären Suspendierung von Art. 123 AEUV in sinngemäßer Anlehnung an Art. 109 (3) GG stammt von Klaus Karwat, Vorsitzender der Geld-NGO Monetative e.V.    

[15] Das Begriffspaar Aktivgeld vs Passivgeld wurde von Thomas Mayer geprägt (Die neue Ordnung des Geldes, München: Finanzbuchverlag, 2014).

[16] Zu weiteren Einzelheiten siehe:  Für ein Währungsregister der Zentralbank. Vollgeld-Bilanzierung bei Zentralbanken und Banken, vollgeld.page/fuer-ein-waehrungsregister-der-zentralbank.