'Trennbanken-gesetz' im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Trennbanken-Gesetzes vorgelegt. Der Entwurf folgt jedoch nicht dem historischen US-Trennbankensystem aus den 1930er Jahren, das die Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanken vornahm, ebenso wenig den Empfehlungen derBritischen Independent Commission on Banking. Vorgabe ist vielmehr derEU-Liikanen-Report. Fast alle Mitglieder dieser Kommission sind Bankenvertreter. Herausgekommen ist keine Trennbankenordnung, sondern eine verwässerte Variante der Volcker-Regel. Diese will den Eigenhandel der Banken ausschließen bzw ausgliedern.
Wirklich ausgeschlossen wird aber nur der Handel mit Hochrisiko-Fonds. Der direkte Handel mit Hochrisikopapieren sowie alle sonstigen Aktivitäten des Investmentbanking sollen dagegen bis zu einer Grenze von 90-100 Mrd Euro erlaubt bleiben. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Eigenhandel an ein eigenständiges Finanzhandelsinstitut ausgegliedert. Es ist unklar ob diese Finanzhandelsinstitute die Form einer Kapitalanlagegesellschaft (wie Fonds) haben sollen, oder ob sie selbst ebenfalls Banken sein können (Fähigkeit zur Giralgeldschöpfung und nur fraktionale Refinanzierung bei der Zentralbank). Auch die Aufhebelung von spekulativen Investments durch direkte externe Aufnahme von Bankenkredit (leverage) wird nicht ausgeschlossen.
Die bedeutendste 'Brandmauer' aber, die Trennung des Zahlungsverkehrs und der Kundengirokonten vom sonstigen Kredit- und Investmentgeschäft einer Bank, wird nicht einmal thematisiert. Eine Vollgeldordnung würde zuerst und vor allem diese Geschäftsfelder-Trennnung automatisch bewirken.
Die fundamentale Notwendigkeit einer solchen Trennung ist längst bekannt, u.a. durch I. Fisher und andere Geldreformer der 1930er Jahre sowie später durch M. Allais, französischer Ökonomie-Novelpreisträger, und R. Gocht, Mitglied im Direktorium der Bundesbank in den 1960-70er Jahren. Solange das Servicebanking, die Kontoführungs- und Zahlungsdienste, nicht vom Kredit- und Investmentbanking getrennt werden, bleiben Kundenguthaben bei Banken unsicheres Geld, und die Banken besitzen im Krisenfall gegenüber Öffentlichkeit und Politik eine geradezu erpresserische Machtposition - denn entweder man rettet die Banken auf Kosten der Steuerzahler (Bail-Out) oder auch der Bankengläubiger (Bail-In), oder aber der Zahlungsverkehr und damit der Wirtschaftskreislauf überhaupt bricht sofort zusammen, also Wirtschafts-SuperGAU.
Da es unverantwortlich wäre, einen solchen zuzulassen, werden die Banken auch in künftigen Krisen immer wieder auf Kosten anderer gerettet werden müssen. Die Problematik 'too big to fail' wird nicht im geringsten entschärft.
Die vom Finanzausschuss eingeladene > Stellungnahme von Prof Joseph Huber zum Gesetzentwurf.