Vollgeld – was es ist, warum es nötig ist, wie es möglich ist    

Sich der Richtung sicher sein

Vollgeld (Zentralbankgeld)

Der Ausdruck Vollgeld steht für unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Solches wird heute von der Zentral­bank eines Währungs­­raums heraus­gege­ben in Form von Bargeld und sog. Reserven. Reserven heißen Konto­gut­haben von Banken und Staats­kassen bei der Zentral­­­bank. Vollgeld impliziert die Zentral­bank als eine staatliche, oder wie im Fall der EZB als eine ­staaten­gemein­schaft­liche Währungs- und Geld­behörde. Das gilt auch für die U.S. Federal Reserve. Diese hat zwar private Banken als Anteils­eigner, unterliegt aber in allen wesentlichen geld- und personal­­­poli­ti­­schen Belangen öffent­­­lich­em Recht. Insoweit gilt: Vollgeld ≈ Zentral­­bank­­geld ≈ Geld nach öffentlichem, nicht privatem  Recht ≈ das gesetzliche Basisgeld bzw die gesetzliche Geld­basis des Systems.

Wie anderes modernes Geld ist auch Vollgeld tech­nisch gesehen reines Zeichengeld. Schon heute ist solches über­wie­gend nicht mehr an Metall oder Papier gebunden, sondern besteht als Buchgeld und zunehmend digi­ta­les Geld. Da die Etablierung betreffender Geld­zeichen (Tokens) durch Gesetz oder Marketing erfolgt, spricht man auch von Fiatgeld, angelehnt an das biblische fiat lux, 'Es werde Licht', sinn­ge­mäß: 'Dies Token sei Geld').

Vollgeld ist bestandsicher, das heißt, sein Bestand ist durch Krisen und Konkurse nicht bedroht wie dies mit dem Geld von privaten Emittenten wie Banken und ggf anderen Finanzinstituten der Fall ist. Im Unterschied zu einer normalen Bank, kann eine Zentralbank als Schöpferin von Basisgeld in eigener Landeswährung nicht illiquide werden.

Im idealen Fall ist Vollgeld schuldenfreies Geld, das heißt, es kommt ggf auch unabhängig von einem Kreditvertrag in Umlauf, frei von Zins und Tilgung. Ein vormodernes Beispiel für schulden­freies Vollgeld waren Edel­metall­­münzen. Sie kamen durch Ausgaben der feudalen Obrigkeit in Um­lauf. Über­­­tragen auf moderne Ver­hält­nisse hieße dies, dass neu geschöpf­tes Vollgeld von der Zentral­bank als originärer Geld­schöpf­ungs­gewinn (Seig­nio­rage) der Staatskasse zur Ver­fügung gestellt wird. Jedoch ist im Rahmen der heutigen Praxis der Schöpfung und Bilanzierung von Banken- und Zentralbankgeld eine schulden­freie Ausgabe von Vollgeld nicht möglich. Zentralbankgeld und Bankengeld (Giralgeld, Bankeinlagen) entstehen heute nur im Zusammen­hang mit der Ausstellung von Kredit.

Giralgeld (Bankengeld)

Im Unterschied zum Vollgeld als Basisgeld erster Stufe besteht heute auf zweiter Stufe das von den Banken erzeugte Giralgeld in Form von Giroguthaben auf Bankkonten. Dieses Bankengeld ist kein Vollgeld, sondern ein privates Vollgeld-Ersatzmittel, ein Geldsurrogat. Jedoch hat das Banken­geld seit etwa Mitte des 20. Jhds zuneh­mend para-staatlichen Charakter erlangt, indem es von den Zentral­banken jeder­zeit gestützt und von den Regierungen in großem Umfang gewährleistet wird. Das hat sich als ein problematischer Sachzwang daraus ergeben, dass das Banken­geld im Verhältnis zum Zentralbankgeld im Lauf der Zeit immer bedeutender geworden war und es heute das dominante Geld und damit Geldsystem-bestimmend geworden ist. Sein Anteil an den offiziellen Geldmengen beträgt je nach Land und Zähl­weise 90–98%.[1]

Das Giralgeldregime der Banken ist jedoch aufgrund seiner fraktionalen Reserven­deckung  anfällig für Krisen und Bankruns. Im Krisenfall muss der Bankensektor dann gestützt werden, um schlimmeres für die ganze Wirtschaft zu verhindern. So sind denn, von einer Banken- und Finanzkrise zur nächsten, die Zentral­banken immer mehr zu bereitwilligen Refinanzierern der Banken geworden, ebenso die Regierungen zu Garantiegebern letzter Instanz für das Bankengeld. Inzwischen müssen ggf sogar die Kundenguthaben per gesetzlichem Bail-in als bilanzielle Wandeleinlagen dienen, als Eigenkapital-Joker für die Banken.

Fraktionales Reservebanking. Das Giralgeldregime der Banken

Dass dem Bankengeld als Zahlungsmittel zweiter Stufe immer noch eine Refinanzierung in Zentralbankgeld zugrunde liegt, hat seinen Grund darin, dass der Interbankenverkehr durch Verrechnung oder Übertragung von Reserven abgewickelt wird, und private Haushalte und kleine Firmen für kleinere Zahlungen immer noch Bargeld benutzen, obschon mit abnehm­en­der Tendenz. Systemisch spielt Bargeld inzwischen kaum noch eine Rolle, denn die Quell­form des heutigen Geldes ist unbar, als Buchgeld bzw Kontogeld, inzwischen allgemeiner elektronisches oder digitales Geld genannt.

Das heute zuerst in Umlauf kommende Geld ist das Bankengeld. Banken erzeugen es immer dann – als Zahlungsmittel in der Tat 'aus dem Nichts' wie häufig gesagt wird – wenn sie Darlehen an Nichtbanken in Form eines Giroguthabens auszahlen, oder wenn sie Wert­papierkäufe von Nichtbanken, zum Beispiel Anlagefonds, mit solchen Giroguthaben bezahlen. Die Banken tun dies teils im Eigen­geschäft, teils auf Nachfrage von Kunden hin.

Ausgezahlt wird der Kredit in Form einer Gutschrift auf Girokonto. Ein Bankguthaben war ursprünglich kein Geld, sondern re-präsentierte Geld – zum einen als Anspruch des Kunden, das Guthaben auf Verlangen bar ausbezahlt zu bekommen, zum anderen die Verbindlichkeit der Bank, den Geldbetrag dementsprechend auszuzahlen. Im Verlauf des 19. und vor allem 20. Jhds wurde das Guthaben selbst zu unbarem Geld, indem es direkt wie solches bzw als solches benutzt wird. Eine Kontogutschrift gilt mithin als Bezahlung, nach üblicher Praxis ebenso wie nach vor­herr­schen­der Rechtsauslegung. Die Gutschrift eines Kreditbetrags à Konto begrün­det die Schuld des Kredit­nehmers, auf den betref­fen­den Betrag Zins und Tilgung zu zahlen.

Kognitiv suggeriert die heutige Praxis die scheinbare Iden­ti­tät von Geld und Kredit. Wissen­schaft­lich führt es zur irreführenden Gleichsetzung von Geld und Kredit. Daher die – genau genommen metaphorische – Bezeich­nun­g als 'Kredit­geld' oder 'Schuldengeld'. Faktisch handelt es sich um einen funda­­­men­ta­len Konstruktionsfehler des heutigen Geld- und Finanz­wesens. Denn es gibt nur so viel Geld, wie es Kredit von den Geldemittenten bzw Schul­den bei ihnen gibt. Stagniert die Kredit­finan­zier­ung real­wirt­schaft­licher Aktivitäten, oder werden Schulden netto getilgt, entsteht Geld­ver­knap­pung mit der Folge nach­lassender Inves­­­ti­tio­nen und Kauf­­kraft, mithin ab­neh­m­en­­der Wirt­schafts­kraft.

Auch wenn das Zentralbankgeld als Basisgeld fungiert und das Bankengeld als Geld zweiter Stufe klassifiziert wird, so ist doch die Erzeugung von Bankengeld der primäre, gleichsam pro-aktive Vorgang, während die Herausgabe von Zentralbankgeld an Banken re-aktiv nachfolgend geschieht. Von daher sind es im Normalbetrieb die Banken, die bestimmen ob und wie viel Geld erzeugt oder gelöscht wird, nicht die Zentralbanken. Reserven bilden heute faktisch eine Art Untermenge des Bankengelds, das Bargeld eine Wechselmenge des Banken­­­gelds.

Die Banken benötigen Zentralbank-Refinanzierung nicht zu 100% des Giralgelds, sondern nur zum Bruchteil von durchschnittlich etwa 3%. Von daher der Ausdruck 'fraktionales Reservebanking'. Die etwa 3% setzen sich zusammen aus 1,4% Barkasse (Geldautomat), etwa 0,1 ~ 0,6% liquide Überschussreserve für den unbaren Zahlungs­ver­kehr, und 1% weitgehend brach liegende Mindestreserve (die in manchen Ländern förmlich oder faktisch bei 0% liegt).

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Wie ist es dem Bankensektor möglich, auf einer so geringen Reservenbasis zu operieren? Dazu muss man zunächst sehen, dass Kundenguthaben nicht direkt von Konto zu Konto über­tragen werden wie Bargeld von Hand zu Hand. Vielmehr sind unbare Banküber­weisun­gen durch Interbank-Verrechnung bzw Zahlungen in Reserven vermittelt. Hierbei gilt: ausge­hende Zahlungen einer Bank sind eingehende Zahlungen bei anderen Banken, und umge­kehrt. Eingehende Reserven können sofort für alle möglichen Zwecke weiterverwendet werden, sei es für Kundenzahlungen oder auch für Eigengeschäfte der Banken.

Im bestehen­den System können die Kundenmittel und die Eigenmittel einer Bank technisch nicht ausein­ander gehalten werden. Vielmehr befinden sich die Kundengelder gleichsam in Geiselhaft der Bankbilanzen, als Kunden­forderungen an die Bank bzw Bankverbindlichkeiten gegenüber den Kunden. Im Ergebnis gleichen ausgehende und eingehende Reserven­zahlun­gen einander weitgehend aus, je größer eine Bank, je mehr Kunden und Zahlungen, desto mehr. Anders als die Reserven, die von den Banken maximal genutzt werden, benutzen die Kunden ihre Giroguthaben jeweils nur zum Teil und nicht alle gleichzeitig. Anders gesagt, die Nutzungshäufigkeit oder Zirkulations­geschwin­digkeit der Reserven ist um ein zigfaches höher als die des Giralgelds. Das ist der ganze 'Trick' am fraktionalen Reservebanking.

Es funktioniert, solange die Banken ihr Giralgeld in etwa trendkonform ausweiten, sodass bei den einzelnen Banken keine allzu großen Zahlungsungleichgewichte bzw Liquiditäts­risiken entstehen. Zudem ist voraus­gesetzt, dass jede Bank eingehende Giralgeld-Verbind­lich­keiten (die ja überwiegend von anderen Banken geschaffen wurden) akzeptiert. Bei privaten Bank­noten war deren mangelnde Akzeptanz bei anderen Banken oft ein Problem. Durch das Notenmonopol der Zentralbanken wurde dieses Problem gelöst. Im allmählichen Übergang zur bargeldlosen Zahlung im 19. und vor allem 20. Jhd und durch die Einheits­bewertung des Bankengelds durch die Zentralbanken in Landeswährung hat sich die Akzeptanz auf das Bank­buchhaltungsgeld bzw Giralgeld übertragen, damit auch die (keinesfalls selbst­ver­ständ­liche) Einheitsparität, der zufolge jeder Bank euro einer jeden Bank denselben Kurswert hat wie das Zentralbankgeld.

Neue Geldsurrogate (Geldmarktfonds, E-Gelder, Stablecoins)

Über das Bankengeld hinaus sind mit der Finanzialisierung seit um 1980 noch weitere Geld­surrogate auf dritter Stufe entstanden. Dazu gehören gegenwärtig vor allem Geldmarkt­fonds-Anteile (GMFs), E-Gelder und Stablecoins.

Daneben gibt es nicht-kommerzielle Komple­men­tär­währ­ungen, über­wie­gend auf lokaler Ebene. Sie können vor­über­gehend als Not­geld auftreten, oder aus Freude am sozialen Expe­ri­ment betrieben werden. Im letzteren Fall sind sie in eher gerin­gem Um­fang auf kommu­ni­täre und alter­native Lebensstil-Milieus begrenzt geblieben.

GMFs werden meist von institutionellen Akteuren zur Bezahlung von Finanztransaktionen benutzt. GMFs belaufen sich in den USA auf mehr als das Zweifache, in Europa immerhin ein Drittel der Geldmenge M1 (Bankengeld und Bargeld zusammen).

E-Gelder, in viel geringerem Umfang, sind zum Beispiel Giro­gut­haben, die auf externe Karten­­­chips, Smart­phone-Apps oder andere elektro­nische Speicher über­tragen worden sind.

Stable­coins sind Krypto­währungen, die durch ihre Deckung mit Banken­geld oder geldnahen, leicht liquidierbaren Wertpapieren fest an eine offizielle staatliche Währung gebunden sind. Stablecoins erfahren gegenwärtig einen starken Aufschwung. Dagegen besitzen Bitcoins und andere Krypto­währun­gen ohne jede Deckung und Anbindung an bestehende Geld- und Währungs­systeme anscheinend Appeal als Kasinotokens, aber voraussichtlich keine Zukunft als allgemein benutztes Geld. Dafür fehlt es ihnen an leidlich stabiler Kursentwicklung.

Die neuen Geldsurrogate dritter Stufe fußen überwiegend auf Ein­zahl­ungen mit Bankengeld. Ihre Deckung mit Bankengeld und Wertpapieren ist jedoch nicht dermaßen fraktional wie die Deckung von Bankengeld mit Zentralbankgeld (Reserven und Bargeld), sondern deutlich höher, teils tatsächlich 1:1.  

Chronische Funktionsprobleme des bestehenden Giralgeldregimes der Banken

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Gegenüber dem bestehenden System, das vom Giralgeld der Banken dominiert wird, wäre ein Vollgeldsystem eines, in dem Vollgeld dominiert – sei es durch ein digitales Geldmonopol in Fortführung des Notenmonopols der Zentralbank und Münzmonopols der Regierung, oder sei es zumindest in Gestalt einer quantitativen und systemischen Vorrang­stellung des Vollgelds.

Das Festhalten am bestehenden Giralgeldregime ist umso unverständlicher als es erhebliche Funktionsprobleme aufweist. Da modernes Geld rechtlich gesehen frei schöpfbares Fiatgeld ist, technisch gesehen reines Zeichengeld, besteht sein Grund­problem heute nicht mehr darin, allzu knapp zu sein, als vielmehr darin, dass diejenigen, die darüber bestimmen, dazu neigen zu viel davon heraus zu geben. Das hat für viele Regierungen zu verschiedenen Zeiten ebenso gegolten wie für den Bankensektor und die Zentralbanken. Von daher fehlt es im Prinzip nicht an Einsicht in die Notwendigkeit einer Mengen­kontrolle (nicht notwen­diger­weise Verwen­­dungs­­kontrolle) des Fiatgelds.

Die Zentralbanken haben im Lauf der Zeit Ansätze zu einer entsprechenden Geldpolitik entwickelt, ansetzend teils an der Zentralbank-Geldmenge, teils an den Zentralbank-Zinsen, mehr oder weniger erfolgreich. Denn bei einem betrieblichen Reservenbedarf von durchschnittlich etwa 3% des Giralgelds ist ein noch so hoher Zins auf die Zentralbank-Reserven letztlich nicht gewichtig genug, um die Kreditausstellung bzw Geldschöpfung der Banken entscheidend zu beeinflussen, auch wenn die Banken für besonders umfangreiche Zahlungen immer wieder Interbanken-Kredit in Reserven in Anspruch nehmen müssen. Je dominanter aber das Bankengeld wurde, desto kürzer wurde der Mengenhebel des Zentralbankgelds und desto schwächer die Wirksamkeit der Geldpolitik. Geldpolitik. Wirksam sind inzwischen nurmehr massive Offenmarkt-Interventionen in Form des Quantitative Easing (QE).

Das dominante Bankengeld bei 90–98% hat das das Zentral­bank­geld (Bargeld) bei 10–2% der allgemein umlaufenden Geldmenge (M1) entsprechend marginalisiert. Ohne eine gewichtige Zentral­bank­geld­menge im Publikums­verkehr aber fehlt es sowohl der Mengen­­politik als auch der Zins­politik an einem starken Mengen­­hebel, um eine wirksame Trans­mis­sion der Interbanken-Geldmarkt-Impulse auf die Giral­geld­­schöpfung der Banken und die Finanz- und Real­wirtschaft zu bewerk­stelligen. Daraus folgte spätestens seit um 1980 ein zunehmender Wirksamkeits- und Kontroll­­verlust der Geldpolitik, im Prinzip unabhängig davon, ob gerade die Reserve position doctrine des Monetarismus oder eine neoklassisch-keynesianische Zinsdoktrin vorherrschend war.

Man könnte diese Sicht der Dinge bezweifeln angesichts der Tatsache, dass infolge des QE die Reservenbestände der Banken inzwischen bei 40% der Banken­gelder liegen. Jedoch werden diese Reserven von den Banken als operatives Liquiditäts­polster nicht benötigt, eher als bilanzielle Solvenzstütze, und auch als solche liegen diese Reserven gleichsam brach. Was die Banken davon vielleicht ausgeben, kehrt systembedingt an sie zurück. Die Reserven sind den Banken ungewollt zugeflossen, indem die Zentralbanken ihre massiven Anleihe­käufe mit Zentral­bank­geld bezahlen – und dieses kann nirgendwo sonst hin als eben auf die Reservenkonten der Banken bei der Zentralbank. Die Schattenbanken (die nicht-monetären Finanzinstitute, also Nichtbanken), aus deren Besitz die Anleihen vorwiegend aufgekauft werden, können keine Reserven erhalten, stattdessen ersatzweise immer nur Gutschriften auf Girokonto.

Im Gesamtbild ist die Geldschöpfung der Banken sowie reaktiv auch die der Zentralbanken seit um 1980 stark BIP-überschießend verlaufen. Das zunehmende Über­angebot an Geld als Fremdkapital (für Darlehen, oder Anleihen) ließ die Zinsen ebenso wie die Verbraucherpreise fallen. In drei Jahrzehnten wurde so aus dem damaligen Problem hoher Inflation und hoher Zinsen nach und nach das aktuelle Problem verfestigter Disinflation oder gar Deflation sowie eines Zinsniveaus nahe null.  

Niedrige Zinsen sind normalerweise ein Zeichen für eine schlecht laufende Wirtschaft. Wie weit sie einem Wiederaufschwung der Wirtschaft vielleicht helfen, ist durchaus umstritten. Unbe­strit­ten ist dagegen, dass niedrige Zinsen die Finanzwirtschaft als Handel mit Eigenkapital-Titeln in Schwung bringen, genauer gesagt, die Nicht-BIP-Finanzen, also jene Sparten, die zur Finanzierung des realökonomi­sch­en Outputs nicht beitragen, zum Beispiel Vermögensverwaltung, Sekundär­handel mit Aktien und Anleihen, der Löwenanteil des Devisen- und Derivatehandels, nicht zuletzt Immobilien­handel als Finanzkapitalanlage.

Der Ausdruck savings glut verharmlost, worum es sich handelt, nämlich um Kreditierung, Kapitalbildung und Verschuldung im BIP-dispropor­tio­nalen Übermaß. Da dieses Geld nicht als Massenkaufkraft in realwirt­schaftliche Nach­frage geht, sondern weit überwiegend in Nicht-BIP-Finanzen, blieb Verbraucherpreis­inflation (VPI) weitgehend aus. (Auch der Billiglohndruck aus früheren Entwicklungsländern, inzwischen neuindustriellen Ländern wie China, sowie eine Schwächung der Tarifmacht der Gewerk­schaften trugen dazu bei). Anstelle von VPI kam es denn umso heftiger zu Schüben von Assetinflation, also einer Inflationierung der Vermögenspreise und einer Aufblähung von Wertpapieren nach Anzahl und Volumen.

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Von 1992 bis 2008 wuchs das nominale BIP in Deutschland um 51%, die aktive Geldmenge M1 jedoch um 189%. In den USA hat es einen so ausgeprägten Anstieg des Bankengelds nicht gegeben, stattdessen den fulminanten Takeoff der GMFs. Von 1980–2008 stiegen die GMFs von nahe null auf das zweieinhalbfache von M1. Im Euro liegen GMFs bei etwa einem Drittel von M1. Von daher kann man sagen, nur rund 1/8 des Geldmengenzuwachses diente realer Wirtschaftsproduktivität und realen Einkom­mens­zuwächsen. Ein weiteres 1/8 ging in Verbraucher­­preis­inflation. Wo blieben die restlichen 3/4? Sie flossen in Finanz­markt­anlagen samt Assetinflation, genauer gesagt, in Nicht-BIP-Finanzen (die zur Finanzierung des realwirtschaftlichen Produkts nichts beitragen), im Unterschied zu BIP-Finanzen, die der Finanzierung der Realwirtschaft dienen.

Das Volumen von Finanzmarkt-Transaktionen ist vom 15fachen des BIP in 1990 auf das 70fache in 2007 gestiegen. Die amerikanischen Finanzvermögen (Aktien, Anleihen, andere Schuldpapiere, aber ohne Immobilien) oszillierten bis um 1980 stets um das Viereinhalbfache des BIP. Von 1980–2007 stiegen sie dann auf über das Zehnfache. Die Finanz­vermögen bei amerikanischen Vermögens­ver­waltern lagen 1946 bei 50% des BIP, während sie 2014 240% erreichten.

Im kurzen Zeitraum von 2014 bis 2019 stieg die realwirtschaftliche VPI in Europa um insgesamt 5 Pro­­zent, während der Anstieg der Vermögenspreise mit 20 Prozent viermal so hoch ausfiel. Das galt zuletzt vor allem auch für Grundbesitz und Immobilien als Kapital­anlage. Die realen Immobilienpreise in den USA stiegen in den hundert Jahren zwischen 1890 und 1997 nur um 7%, aber in den zehn Jahren von 1997 bis 2007 um 85%. In allen Industrieländern stiegen die Hauspreise seit den späten 1970ern bis heute durchschnittlich um das 14fache.

Solche Zahlen belegen ein chronisches Finanz­markt­ver­sagen. Anstelle selbstbegren­zender negativer Rück­kopp­lun­gen, wie die neoklassische Preis-Gleichgewichtsökonomik bis hin zur Effizienzmarkthypothese sie behaupten, setzt sich an Finanzmärkten immer wieder die positive Rückkopplung einer Selbstübersteige­rungsdynamik der Vermögenspreise bzw Kapitalwerte durch. Sowohl die Finanzinstabilitäts-Hypothese nach Minsky als auch die Feedbacktheorie der Finanzkrisen nach Shiller haben die betreffenden Mechanismen gut dargelegt. Sicherlich gibt es auch die negativ rückkoppelnde Zurückhaltung. Aber sie wird von der 'positiven' Gewalt blendender Gewinn­erwart­un­gen überrollt. Wer etwas Kritisches ein­wendet, wird als Spielverderber exkommuniziert.

Jede solche Dynamik bringt Instabilität und Krisenneigung mit sich. Ab bestimm­­ten Schwellen der monetären Absorptionsfähigkeit und der finanziellen Tragekapazität der Wirtschaft gehen Renditeerwartungen real nicht mehr in Erfüllung, werden Forderungen nicht mehr bedient. Die Invest­ments werden dann zum Überinvestiertsein, die Schulden zur Überschul­dung, und betreffen­de Finanzzyklen brechen partiell oder gesamthaft ein. Mit dem historischen Überhand­nehmen des Bankengelds hat auch die Häufigkeit und Schwere von Bank- und Finanzkrisen zugenommen. Zuletzt kam es nach einer viel zitierten Studie des IWF in der Zeit von 1970 bis 2007 welt­weit zu 425 nationalen und inter­nationalen Finanzkrisen – davon 145 systemi­sche Banken­krisen, 72 Staatsschulden­krisen und 208 Währungskrisen. Das Nichtwissen bezüglich Stabilitäts-wahrender Grenzen der monetären Absorptionsfähigkeit und finanziellen Trage­kapa­zität einer Wirtschaft ist eine folgen­reiche Leer­stelle, nicht zuletzt für die Geldpolitik der Zentralbanken.

Eine weitere Fehlentwicklung, die aus der Dominanz des Bankengelds und verstärkt aus der Geldpolitik des QE folgt, ist ein Bias zugunsten einer Nicht-BIP-Finanzialisierung und damit eine Schlagseite zugunsten Finanzeinkommen auf Kosten der Arbeitseinkommen. Das anhaltende Wachstum von Finanzvermögen und Schulden über­pro­por­tio­nal zum BIP weitet den relativen Anteil der Finanzforderungen am Volks­ein­kommen aus bzw es verringert den relativen Anteil der Arbeits­ein­kommen. Obwohl die Nicht-BIP-Finanzen nicht zur Finanzierung des BIP beitragen, erlauben die daraus erzielten realisierten Gewinne direkten Zugriff auf das Wirtschaftsprodukt.

In jeder Bankenkrise erweist sich außerdem, dass Giralgeld aufgrund seiner nur bruchteiligen Deckung unsicheres Geld ist. Einlagen­­­siche­­­rungs­­fonds der Banken sind dafür ein beredter Beleg. Nicht allzu großen Banken mag damit im Einzel­fall geholfen sein. In einer sektor­weiten Banken­krise nützen die relativ geringen Mittel nichts. Infolge der Großen Depression der 1930er wurde in vielen Staaten eine gesetzliche Einlagen­­­siche­­rung ein­ge­führt. Auch unab­hängig davon garan­­tie­ren die Regier­­­un­gen den Bestand des Banken­­­gelds in hohem Maß (in Deutschland bis zu 100.000 Euro je Bankkunde).

Darüber hinaus können schwankende Groß­banken mit staatlicher Rekapi­ta­li­sier­ungs­hilfe rechnen sowie mit Zentral­bank-Stützungsmaßnahmen durch großvolumige Reserven­bereit­stellung (quantitative Lockerung). Inzwi­­schen ist zum staatlichen Bail-out noch das erzwingbare Bail-in seitens der Kunden hinzugekommen. Bail-in bezeichnet die gesetz­lich mögliche zeitweise Umwand­lung von Kundenguthaben in Eigen­kapital der Banken.

Durch den Kranz an staatlichen Stützungs­maß­nahmen hat das private, im kom­mer­­ziellen Bankeninteresse betriebene, systembestimmende und krisen­­anfäl­lige Bankengeld einen para-staatlichen Status erlangt. Dessen Legiti­mität ist zweifelhaft.

Monetäre Souveränität, staatliche Geldhoheit

Im dargelegten Geschehen hat man die Bedeutung des Geldsystems und der Geldschöpfung der Banken und Schatten­banken lange verkannt. Aber durch bloße Zirkulation von vorhan­den­em Geld hätte es die  massive Finan­zia­li­sierung der letzten Jahr­zehnte nicht geben können. Einen so riesigen Kreditmultiplikator infolge Beschleunigung der Nicht-BIP-Finanz­zirku­la­tion des Geldes gibt es nicht, trotz neuer IT und Verbrief­ungs­vehikel, die eine solche Beschleu­­n­i­gung ein Stück weit mit sich gebracht haben. Letztlich war die Entwicklung nur möglich aufgrund der  weit­­gehend unge­hemmten Aus­weitung des Geld­angebots. 

An der Wurzel des Finanzmarktversagens durch positiv rückkoppelnde Selbstüber­steige­rungs­dynamik wirkt also ein analoger Prozess der ungebremsten Geldschöpfung der Banken, teils auch der Schattenbanken (GMFs, Stablecoins). Die Zentralbanken refinanzieren (‘akkommodieren’) den Reservenbedarf der Banken in gerade selbst­vergessener Weise, in Krisenzeiten noch vorbehalt­loser als im Normal­modus. An dieser Stelle kommen Ansätze zur Stärkung der Rolle des Vollgelds ins Spiel. Um das Banken- und Finanzsystem zu stabili­sieren, braucht es ein stabiles Geldsystem, und um das Geldsystem zu stabilisieren, muss man die Fiatgeldschöpfung unter Kontrolle haben – und das gehört, eigentlich, zu den genuinen Aufgaben moderner Zentralbanken im institutionellen und funktionalen Gefüge von Markt und Staat.  

Vollgeld steht in der Tradition der Currency School der 1830–40er und der staatlichen Theorie des Geldes (Chartalismus) seit um 1900, im Unterschied zu den Lehren der Banking School.  Letztere behauptet die falsche Identität von Geld und Kredit und betrachtet Geldschöpfung als eine privat­recht­liche und rein marktwirtschaftliche Angelegenheit. Das sei angeblich unprob­le­matisch, weil Geld nur ein neutrales Tauschmittel sei, welches zwar das Preis- und Einkommensniveau verschieben könne, ohne jedoch dabei die Wirtschaft struk­tu­rell zu verändern, insb. Preisrelationen, Investi­tions­struktur und Einkommensverteilung. Der Markt werde von alleine zu einer optimalen Kreditgeldversorgung führen.

Es gab jedoch auch liberale Denkschulen, die dem nicht folgten, darunter außer den die meisten klassischen Ökonomen des 19. Jds, teils die historisch-institutionelle Schule um 1900, sowie auch der Ordo­libera­lis­mus um 1930 bis in die 1960er. Sie erachteten es als dysfunktional, die Mechanismen der Markt­kon­kur­renz auch auf eine Konkurrenz der Währungen bzw Zahlungsmittel anzu­wenden. Für sie, wie auch für Keynes, stand es außer Frage, dass Geld, vor allem auch modernes Fiatgeld, als Geschöpf der Rechtsordnung chartales Geld (G.Fr. Knapp) zu sein hat.

Currency Theorien in dieser Tradition verlangen die Trennung von Geld­schöpfung und Kredit­wirt­schaft. Denn die Geldordnung ist Teil der staatlichen Rechts­ordnung, eine staatliche Prärogative von Verfas­sungs­rang, in seiner Bedeutung vergleichbar dem Steuer­mono­pol oder dem Gewalt­monopol. Dies be­inhal­tet die Kontrolle über die Geldschöpfung, im Unter­schied zur finanz- und real­­­wirt­­­schaft­­­lichen Geld­­ver­­wen­dung, die im Prinzip markt­wirt­­schaft­­liche Privat­sache bleiben kann.

Ein Vollgeldsystem zielt also auf die Wiedererlangung der staatlichen Geldhoheit und damit auch auf ein erneuertes Aufgabenprofil der Zentralbanken. Statt einseitig als Banken-Refinanziers zu fungieren, sollen sie ein umfassenderes Ver­ständnis als Basis­geld­versorger, als Währungs- und Geldwerthüter für die gesamte Wirt­schaft entwickeln, für öffentliche und private Finanzen, BIP- und Nicht-BIP-Finanzen. Die Erfüllung dieser Aufgabe steht und fällt mit der Fähigkeit, wirksame Geldpolitik zu betreiben, was seinerseits ein höchstmögliches Maß an monetärer Souveränität verlangt. Solche Geldhoheit besteht in
- der Bestimmung der Landeswährung (als Rechen- und Bepreisungseinheit)
- der Schöpfung des Geldes, das als gesetzliches Zahlungsmittel in dieser Währung denominiert ist
- dem Vorrecht der Erstverwendung neuen Geldes als originäre Seigniorage für Staatsausgaben.   

Im heutigen Giralgeldregime der Banken ist nur noch der erste Punkt gegeben. Die beiden anderen dagegen – die Geldschöpfung und die Seigniorage – sind in Form des Giralgelds und damit verbundener Seigniorage-artiger Privilegien weitestgehend an den Bankensektor über­gegangen, inzwischen auch an die Schatten­banken mit ihren neuen Geld­surro­gaten dritter Stufe (GMFs, Stablecoins). Unter dem Eindruck der rasanten Digitali­sierung des Geld- und Finanz­wesens, und der Herauf­kunft neuer Privat­währun­gen bei gleichz­eiti­g massivem Rück­gang der aktiven Bargeld­nutzung, entsinnt man sich heute in der Politik erfreulicherweise der Bedeu­tung der staatlichen Währungs­hoheit. Dass dies aber auch Geldhoheit – Hoheit über die regulären Zahlungsmittel – mit einschließt, scheint zunächst noch nicht ganz durchgesickert.

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Vollgeldreform

Reform per Stichtag oder graduell

Eine Vollgeldreform ist auf zweierlei Weise denkbar, zum einen, und im Idealfall, als Gesamtumstellung per Stichtag, bei der das Bankengeld (Giralgeld) über Nacht durch Zentralbankgeld (Vollgeld) ersetzt wird, zum anderen als ein gradueller langfristiger Übergang.

Zunächst zur Möglichkeit einer Gesamtumstellung. Eine solche kann zum Beispiel erfolgen, indem zu einem bestimmten Stichtag
-    das Giralgeld der Banken zu Vollgeld der Zentralbank umdeklariert wird,
-    die betreffenden Girokonten als Vollgeldkonten aus den Bankbilanzen ausgegliedert werden (analog Bank-verwalteten Vermögenskonten), während
-    in den Bankbilanzen die betref­fen­den bisherigen Verbindlichkeiten der Banken gegenüber ihren Kunden zu Vollgeld-Konversions­­verbind­lichkeiten der Banken gegenüber der Zentral­bank umgewidmet werden, als wäre es von vornherein die Zentralbank gewesen, die diese Mittel geschaffen hat.

In den 2010er Jahren hat der Kongress-Abgeordnete Kucinich im US Repräsentantenhaus einen entsprechenden Reformentwurf eingebracht, ausgearbeitet vom American Monetary Institute (NEED Act). Etwa zeitgleich gab es starke Vollgeld-Bestrebungen im isländischen Parlament sowie auch Debatten dazu im englischen und holländischen Parlament. Von 2011 an hat eine schweizerische Initiative eine Volks­abstim­mung zu einer Voll­geld­reform im Juni 2018 herbeigeführt. Besonders die schweizerische Initiative fand auch international große Beachtung und trug so dazu bei, die Probleme des Giralgeldregimes der Banken und die Sache einer Voll­geldreform publik zu machen. Gesetzgeberisch aber blieben diese Anläufe stecken.   

Der Reformfokus hat sich seither auf partielle Ansätze bzw einen graduellen langfristigen Übergang zu Vollgeld verlagert. Partielle Ansätze zielen zum Beispiel darauf ab, durch 'sichere Konten' in dieser oder jener Weise unbares Zentral­bank­geld (Reserven) auch für Nichtbanken verfügbar zu machen. Daneben hat seit 2015/16 bei den Zentralbanken selbst ein Prozess eingesetzt, das Angebot an Zentral­bank­geld für den Publikumsgebrauch, bisher nur in Form des schwindenden Bargelds, zu ergänzen durch Einführung eines digitalen Zentralbankgelds. Nach Konzeptpapieren der Bank von England heißt dieses Central Bank Digital Currency (CBDC). Je nach Währung spricht man auch von einem digitalen Euro, oder digitalen Dollar usw. Solches digitale Vollgeld würde parallel zum vorerst weiter­bestehen­den Banken­geld und in Koexistenz mit diesem nach und nach in den allgemeinen Umlauf eingeführt. Der Anteil des Bankengelds würde so mit der Zeit zurück­gehen. Soweit sich dies realisiert, würde die Giralgeld­schöpf­ung der Banken letztlich ebenso beendet wie bei einer Stichtagreform.

In Anbetracht bisheriger historischer Gezeiten­wechsel in der Zusam­men­setz­ung des allge­­mein­en Geld­angebots erscheint ein gradueller langfristiger Übergang als der realistischere Ansatz. Durch die allenthalben geplante Einführung von digitalem Zentralbankgeld und entsprechende Pilotversuche sind die Weichen dahin inzwischen bereits gestellt.

So oder so werden das Bankengeld auf zweiter Stufe sowie darauf beruhende neue Geldsurrogate dritte Stufe ersetzt durch Zentral­bank­geld (Basisgeld erster Stufe) im Vollbesitz der jewei­ligen Inhaber. Das über­kom­mene Münzmonopol der Regierung  und das Bank­noten­­mono­­pol der staatlichen Zentralbank wird faktisch ausgedehnt auf alle Geld­formen, die als reguläre Zahlungs­­mittel, als unbe­s­chränk­te gesetz­liche Zahlungs­­mittel dienen.

Den Banken wird durch die Ersetzung von Giralgeld durch Vollgeld nichts weggenommen, denn Giralgeld im Rückfluss zu einer Bank wird bilanziell ohnehin gelöscht (indem das Giralgeld als eine Banken-Verbindlichkeit aus dem Konto des Zahlenden entfernt wird, und die betreffende Forderung der Bank erfüllt und damit ebenfalls ausgebucht wird). Im Gegensatz dazu besteht Zentralbankgeld im Gebrauch von Banken und Nichtbanken stets fort. Die Ersetzung der Giro-Position durch eine Vollgeld-Position bedeutet also, dass ein weitgehend 'leeres' (nur bruch­teilig gedecktes) Zahlungsversprechen der Banken ersetzt wird durch ein vollständig vor­han­denes Zentralbankgeld im direkten Besitz der Kunden.

Formen von Vollgeld sind zunächst weiterhin das traditionale Bargeld, solan­ge es dieses noch gibt, sowie die heutigen Reserven der Banken bei der Zentralbank, soweit es weiterhin Bankengeld gibt. Denkbar wäre auch ein direkter Zugang von Nichtbanken zu Reserven über spezielle Trans­aktionskonten, oder ein indirekter Zugang über ein Zentralbank-Sammel­konto, das treuhänderisch von einer Bank oder einem Bezahldienst verwaltet wird. Die meisten Zentralbanken haben sich bisher jedoch gegen diese Optionen ausgesprochen.  

Gegenüber diesen sog. kontobasierten Ansätzen bestehen tokenbasierte Ansätze. Tat­säch­lich läuft die Entwicklung inzwischen dahin, im weiteren Verlauf der 2020er Jahre digitale Zentralbanktokens einzuführen. Sie werden mittels digitaler Geldträger (digital wallets) gehandhabt. Diese funktionieren wie eine Geldbörse, nur eben digital und per Tele­kommu­nikation. Wie Bargeld 'von Hand zu Hand' wandert, so zir­ku­liert digitales Zentralbankgeld direkt vom digitalen Geld­träger des Zahlers zu dem des Empfängers ohne monetäre Zahlungsvermittlung von Banken oder anderen Zahlungs­diensten.

Wie Vollgeld in Umlauf kommt

Bei einer graduellen Reform kommt Vollgeld zunächst so in Umlauf wie bisher das Bargeld. Bargeld wird auf Nachfrage der Kundschaft aus einem Girokonto ausgewechselt. In sinn­gemäßer Weise können auch digitale Vollgeldtokens aus einem Giro­gut­haben aus­ge­wechselt oder wieder in ein solches eingewechselt werden.

Die heutige Situation ist für einen Umtausch von Bankengeld in digitales Zentralbankgeld besonders vorteilhaft. Infolge der krisenbedingten Geldpolitik der Quantitativen Lockerung sind den Banken im Euroraum hohe Reserven in Höhe von 45–50 % des Banken­gelds zugeflossen. Für das operative Alltagsgeschäft, das mit einer geringen fraktio­na­len Basis an Reserven auskommt, werden so hohe Reser­ven­­bestände nicht benötigt. Es wäre gegen­­wärtig also möglich, fast die Hälfte des Banken­gelds in digitale Euro um­zu­tauschen, ohne dass den Banken dadurch Refinan­zier­ungskosten entstünden. Das heißt, dass Reserven und das künftige digitale Zentralbankgeld einem dual use bei den Banken geöffnet werden. Damit wären besorgte Finanzierungsfragen für längere Zeit schon einmal beant­wortet.

Auch unabhängig von der Reserven-Option können die Banken digitale Zentralbanktokens am Geldmarkt aufnehmen – teils am Interbankenmarkt, teils von anderen Finanzinstituten sowie von eigenen und fremden Kunden (was mit Giralgeld nicht möglich ist), und in letzter bzw erster Instanz von der Zentralbank. Die Finanzierung so aufgenommener digitaler Euros kostet die Banken so viel wie bisher die Finanzierung von Bargeld. Und ähnlich wie beim Bargeld wird jeweils nicht allzu viel neu zu finanzieren sein, da Bankeinnahmen, wenn sie in Vollgeld erfolgen, zum Beispiel Gebühren, Provisionen, Zinsen und vor allem Tilgungen, bereits den Löwen­anteil benötigter Mittel für Neukredite ausmachen. Darüber hinaus werden die Handhabungs­kosten digitalen Vollgelds deutlich niedriger liegen als die des stoff­lichen Bargelds.

Die zu erwartende Abnahme des Anteils von Bankengeld am gesamten Geldbestand und die dem ent­­spre­ch­­en­de Zunahme digitaler Euros bedeutet für die Banken sicherlich den Verlust eines geldwerten Privilegs, nicht aber eine Geschäfts- bzw 'Umsatz'-Einbuße. Banken­­finan­zier­un­gen bleiben gefragt. (Ob freilich nicht-monetäre Finanzinstitute (Schatten­banken) den Banken zunehmend mehr Darlehens- und Investmentgeschäft abnehmen, ist eine andere Frage). Gleich ob die Banken ihre Kredite in Giralgeld oder digitalen Euros ausbezahlen, erzielen sie damit gleiche Zinseinnahmen. Mit dem Giralgeld ihrer Kunden kann eine Bank in ihrem Eigengeschäft ohnedies nichts finanzieren, und auch mit Spar- und Termineinlagen schon lange nichts mehr, denn diese Mittel sind deaktiviertes, auf Frist stillgelegtes Banken­geld. Mit digitalem Zentral­bank­geld dagegen, das Banken zufließt, können die Banken in der Tat 'arbeiten'.

Letztlich kommt neues Vollgeld entweder wie bisher durch Zentralbankkredit in Umlauf oder aber durch originäre Seigniorage. Insgesamt soll Vollgeld-Emission per Zentralbankkredit nur einen kleinen Teil der Inumlauf­bring­ung von Geld aus­machen. Der lang­­fristige Groß­teil der Vollgeld-Emission soll durch schuldenfreie Über­lassung der Mittel an den Staats­haushalt erfolgen. Damit wird eine originäre Seigniorage realisiert, wie sie dem her­ge­brachten Münz­regal, der Urform staatlicher Geldhoheit, entspricht. Dieser Teil neu emittierten Vollgelds kommt durch die laufenden Aus­ga­ben der öffentlichen Hand in Umlauf. Allerdings, wie weiter unten noch ausge­führt, erfordert eine formal sau­be­re Schulden­­frei­heit von Voll­geld  eine Modi­fi­ka­tion der Schöpf­ung und Bilan­zier­ung von Zentralbankgeld.

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Vorteile von Vollgeld

Je mehr Vollgeld sich verbreitet und dadurch perspektivisch dominant wird, desto wirksamer kommen die damit verbundenen Vorteile zum tragen. So kann der Gewinn aus zunehm­en­der Vollgeld­schöpfung als originäre Seignio­rage dem Staatshaushalt zugute kommen – zum einen als einmaliger Kon­ver­sions­gewinn aus dem Wechsel von Banken­geld in Zentral­bank­geld, zum anderen als laufende Seigniorage infolge eines sich erweiternden Geldbedarfs. Mit diesen Geld­schöpf­ungs­gewin­nen, oder auch nur einem Teil davon, ließe sich nach und nach auch ein großer Teil der Staatsschulden geräuschlos ab­bauen – ohne 'Haircut', also ohne Kapital­ver­luste der Gläubiger, und ohne unsoziale und kontraproduktive Sparpolitik (Austerität), ohne Verluste von Arbeits­­plätzen und Massenkaufkraft, Investitions- und Wirt­schafts­­schwäche, und Ein­schrän­k­ung von staatlichen Leis­tungen.

Angenommen es bestünde ein komplettes Vollgeldsystem ohne Giralgeld, und die Geld­schöpf­­ung würde sich in etwa proportional zum BIP ausdehnen (was keine mechanische Regel sein soll) könnte sich die laufende Seigniorage nach heutigen Maßstäben in Deutsch­land auf etwa 25–30 Mrd Euro je 1 Prozent Wirt­schaftswachstum belaufen. Damit ließen sich je nach Konjunktur und Staats­aus­­gaben­­quote 1–6 Prozent des öffentlichen Gesamt­­haus­halts finanzieren. Allein der Kon­versions­gewinn entspräche – selbst nach dem neuer­li­chen Schulden­­­schub wg Corona 2020/21 – im Euroraum mehr als der Hälfte der gesamten Staats­schul­den, in Deutschland über drei Viertel. 

Ein anderer großer Vorteil von Vollgeld ist seine eingangs bereits erwähnte Bestand­sicherheit. Vollgeld ist sicheres Geld, das von Banken- und Finanzkrisen in seinem Bestand nicht bedroht ist. Von Konkurs bedrohte Banken und andere systemisch sensitive Finanz­institute müssten nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit gerettet werden.

Selbst wenn Vollgeld per Zentralbank-Kredit an Banken oder die Staatskasse heraus­gegeben wird, ist es dennoch sicheres Geld, denn eine Zentralbank, im Unterschied zu einer normalen Bank, kann in eigener Landeswährung nicht illiquide werden und muss auch keine Insolvenz anmelden, würde sie bei negativem Eigenkapital operieren (was freilich das internationale Standing der betreffenden Währung nachhaltig ruinieren würde).

Das Geld muss sicher sein, die Banken dagegen und ihr Banken­geld, ein­schließ­lich staat­licher Banken, wird man mit noch so viel bürokra­ti­schen Auflagen, Eigenkapital- und Liquiditäts­­vor­­schriften niemals wirklich sicher machen. Im 19. Jhd operierten europäische Banken auf einem Eigen­kapital­­niveau um 30%, amerikanische Banken um 50%. Gleichwohl sind im Krisenfall Banken immer wieder bankrott gegangen. Bank­rott kommt von Bank. Als freien Unter­nehmen soll man ihnen diese Möglichkeit nicht vorenthalten müssen.

Zur Bestandsicherheit hinzu kommt eine effektive Geldpolitik, beru­hend auf der durch einen großen Vollgeldhebel gegebenen Wirksamkeit der geldpolitischen Instru­mente. Die Zentral­bank hätte die Geld­schöpf­ung und den flexibel readjustierbaren Geld­bestand zunehmend unter Kontrolle. Für überschießende Finanzmarktspekulation könnten Banken und Schatten­­­­banken nicht mehr nach eigenem Gutdünken zusätzliches Geld erzeugen. Finanzmarkt- und Konjunk­tur­zyklen würden dem­­ent­­sprech­end mode­rater verlaufen.    

Kredit- und schuldenbehaftetes Geld (Passivgeld). Vollgeld als schuldenfreies Geld (Aktivgeld)

Jede Geldschöpfung bei Banken und Zentral­banken erzeugt unaus­weich­lich paarweise Forderung und Verbindlichkeit, also sog. Kredit- bzw Schuldengeld und die damit ver­bun­dene kurz­schlüssige Gleich­setzung von Geld=Kredit=Schuld. Für die jeweiligen Inhaber von Bargeld oder Buchgeld handelt es sich zwar um ein monetäres Aktivum, 'Aktivgeld' nach einer Begriffs­bildung von Th. Mayer. In der Bilanz der diese Zahlungsmittel in Umlauf gebenden Banken und Zentral­banken handelt es sich jedoch um Passiva-seitige Ver­bind­­lich­­keiten, um 'Passivgeld' i.S.d. Mayerschen Begriffsbildung.   

Historisch kommt das daher, dass (Zentral-)Banknoten dereinst ein Versprechen der betreffenden Banken waren, auf Verlangen der Noteninhaber Silbergeld und Gold dafür auszuzahlen. Tempi passati. Heute macht das überhaupt keinen Sinn mehr. Zentralbankgeld ist heute Fiatgeld in eigenem Recht und das geldsystemische Basisgeld ohne Deckungsbezug auf anderes Geld oder geldwerte Vermögen.

Im Rahmen der diesbezüglich gleichwohl fortbestehenden Buchungs- und Bilan­zier­ungs­regeln dürfte auch das Vollgeld der Zentralbanken – als Bargeld, Reserven sowie bald auch digitales Zentralbankgeld – zunächst als Kredit-und Schuldengeld fortbestehen. Das schmälert nicht seine Bestand­­sicher­­heit als Basisgeld. Dennoch handelt es sich dabei um eine Art 'Geburts­fehler'. Seiner Eigenart nach, als 'unbe­schränkt geltendes', 'voll­gülti­ges', 'pures' Geld, sollte Vollgeld im Prinzip nur als monetäres Aktivum, als Aktiv­geld existieren. Passiv­geld sollte es nicht mehr geben, nicht nur bei Banken nicht, auch bei der Zentral­bank nicht. Nur stehen dem die über­kommenen Usancen und Bilan­zierungs­regeln entgegen.   

Das hat zunächst zu der Vorstellung geführt, eine Zentralbank solle neu geschaffenes Voll­geld als originäre Seigniorage dem Staatshaushalt schuldenfrei zur Verfügung stellen in Form eines zinslosen Dauerkredits. Technisch ist das denkbar.  Ob aber faktisch auf Dauer haltbar? Die modern money theory meint das bis heute. Vollgeldbefürworter haben sich aber bald korrigiert. Denn förmlich ist und bleibt das eine paarweise Forderung und Verbindlichkeit, ein Gläubiger-Schuldner-Verhältnis. Das zu re-interpretieren als 'Verbindlichkeiten besonderer Art' die 'keine Schulden' seien, bedeutet faktisch eine gänzliche Entstellung des Kredit- und Schulden­begriffs. Würde eine Zentralbank auf Dauer so verfahren, würde sie gewiss an Standing ein­büßen und die betreffende Währ­ung an Wert verlieren mit entsprechenden Inflationsfolgen.  

Als Alternative kam die Idee auf, neu geschöpftes Vollgeld als Eigenkapital einer Zentralbank zu buchen, gleichsam als monetäre Grundausstattung einer betreffenden Nation oder Nationen­­gemein­schaft. Aber auch das ist unsach­gemäß, eine unhalt­bare Über­dehnung der Kategorie des Eigen­­kapitals. Gemäß den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) muss jede Gutbuchung auf einem Geschäfts­­­vorgang beruhen. Anders gesagt, ein Aktivum muss irgendwo herkommen bzw eine entsprechende Gegenbuchung haben. Eine Bank oder Zentralbank kann Buchgeld oder Banknoten oder digitale Tokens erzeugen, aber sich diese als eigenes Reinvermögen in die Bücher zaubern, das darf sie nach den geltenden Regeln nicht.

Eine Vollgeld-gerechte Lösung des Problems liegt in einer Trennung der Geldschöpfung vom operativen Geschäft bzw der Bilanz einer Zentralbank. Die Geldschöpfung würde in einem gesonderten 'Buch' vor sich gehen, einem geld­schöpf­enden Währungsregister. Von diesem kann ein Teil des Geldes als originäre Seignio­rage schuldenfrei an die Staatskasse fließen, während der andere Teil dem operativen Zentralbankgeschäft als kündbares Darlehen über­lassen wird. Geld­politisch können die Geld­schöpfung des Währungs­registers und die Refinan­­­zie­rungs- und Offen­markt­politik der Zentral­bank vom selben Führungs­organ beschlos­sen werden. Im Euro­system wäre das der EZB-Rat.

Den Plan der Trennung von Geldschöpfung und Banking fasste Ricardo für die Notenausgabe der Bank von England schon vor 200 Jahren. Die von ihm konzipierte Trennung des note issue department vom banking department besteht bei der Bank von England bis heute fort. Nur hat das keine Relevanz mehr, und eigentlich nie wirklich gehabt, weil das Noten­mono­pol nur partiell und langsam umgesetzt wurde und sich schon in den 1880–90er Jahren das Banken­geld anschickte, dem Zentral­bank­geld den Rang abzulaufen.

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Wirksame Geldpolitik und fortentwickelte Rolle der Zentralbanken

Eine Vollgeldordnung präzisiert die Arbeitsteilung zwischen Zentralbank und Banken: die Zentralbank ist für die Versorgung der Wirtschaft mit Geld zuständig; die Banken sowie andere Finanzinstitute für die Finan­zier­ung von Aktivitäten auf Basis dieses Geldes. In einem Vollgeldsystem soll­ten sich die Zentralbanken auf ihre monetären Aufgaben be­schrän­ken und möglichst wenig an Devisen- und Anleihe­märkten intervenieren. Heute sind solche Inter­ven­tionen als geradezu regelmäßiger Sach­zwang zur Stabilisierung des insta­­bi­len Banken- und Finanzsystems erforderlich.

In einem Vollgeldsystem fällt die Aufgabe der Geldschöpfung zunehmend bis ausschließlich wieder den unabhängigen staatlichen Zentralbanken zu. Im Eurosystem wären das die Europäische Zentralbank und Euro-Nationalbanken. Die Zentralbanken werden damit noch mehr als bisher schon zu einer unabhängigen Vierten Staatsgewalt, zum Organ der staat­lichen Währungs- und Geld­hoheit, zur Monetative, in Ergänzung der Legis­lative, Exekutive und Judi­ka­tive. Die damit verbundene Gewalten­­teilung besteht zwischen monetärer Ver­ant­wortung (Zentral­bank) und fiska­lischer Verant­wortung (Regierung), sowie zwischen diesen beiden und weiter­gehen­den Kapital- und Finanz­markt­funktionen.

Die Unabhängigkeit der Zentralbank bedeutet, der Regierung nicht weis­ungs­­­­­gebunden zu sein und geld­poli­tische Ent­schei­dungen selbständig zu treffen, dies freilich auf der Grundlage eines gesetzlichen Mandats, das die Aufgaben und Befugnisse der Zentralbank regelt. Die heutigen gesetz­lichen Grundlagen der Zentralbanktätigkeit sind im ein­zel­nen noch nicht hin­reich­end ausgeführt. Unabhängig davon muss die Zentralbank gegenüber Parlament, Regier­ung und der Öffent­lich­keit bestimmten Rechen­schafts­pflichten nach­kommen.  Moderne Zentral­banken müssen in ihren geld­politi­schen Ent­scheid­un­gen zwar unab­hängig gestellt sein, vergleichbar der Unab­hän­gig­­­keit der Justiz, aber sie stehen deshalb nicht außerhalb der res publica. 

Ein weiterer Aspekt der Unabhängigkeit der Zentralbanken betrifft ihr Ver­hält­nis zum Banken- und Finanzsektor. Eine Zentralbank muss ihnen gegen­über funktional und faktisch ebenso unabhängig sein wie gegenüber der jeweiligen Kabinettspolitik. Das heutige Giral­geld­regime jedoch bein­haltet eine sehr enge Verflechtung zwischen Banken und Zentral­bank. Die monetäre Initiative liegt dabei vorwiegend bei den Banken. Sie schaf­fen die mone­tären Fakten. Der Zentralbank bleibt sach­zwang­haft wenig anderes übrig, als dem nach­zu­kommen, im Krisen­­modus noch aus­ge­­präg­ter als im Normal­betrieb. In einem von Vollgeld dominierten Geld­system käme es dagegen zu einer Entflechtung von Banken und Zentral­bank, umso ausgeprägter, je höher der Anteil des Zentralbankgelds am gesamten Geld­bestand wird.   

Heute ist die Zentralbank sehr einseitig Bank der Banken. Dabei wurden die Zentralbanken einst als Bank des Staates gegründet. In der EU ist ihnen das heute sogar verboten. Art. 123 (1) AEUV (Lissabon­vertrag) untersagt jeglichen Beitrag der Zentralbank zur Finanzierung von Staatsausgaben. Nicht einmal der sonst üblich gewesene Kassenkredit zur Überbrückung von Einnahmen und Ausgaben ist erlaubt.   

In einem Vollgeldsystem entstehen unmittel­bare Geld­­schöpf­ungs­­gewinne der Zentral­­­bank, nicht nur mittelbar Zins­gewinne aus Krediten an Banken und Devisen­­­bewirt­­­schaf­­tung. Es ist bisher nicht geklärt, was das hinsichtlich Art. 123 (1) bedeutet. Die Abführung von Zentral­­­bank­­gewinn an die Staatskasse fällt nicht unter Art. 123 (1). Originäre Seig­nio­rage ist Zentralbankgewinn. Unabhängig davon sollte man verstehen, dass Art. 123 (1) vor dem Hinter­­grund staat­licher Währungs- und Geldhoheit eine Absurdität darstellt. Wenn diese überhaupt einen Sinn hat, dann liegt dieser darin, die Banken­­geld­schöpf­ung und die allge­meine Finan­zia­li­sierung strukturell massiv in Vorteil zu setzen, im Krisenfall durchaus auch auf Kosten der Staatskasse und zulasten der Staatsverschuldung. 

Infolge der Finanzkrise nach 2008 und der Corona­pande­mie 2020/21 haben die Zentral­banken durch die Geld­politik der quantitativen Lockerung faktisch damit begonnen, zur Staats­finan­zierung indirekt beizutragen. Sie tun dies, indem sie in großem Umfang Staats­anleihen im Besitz von Banken und anderen Finanzinstituten am offenen Markt aufkaufen. Nach Art. 123 (2) Lissabon­­vertrag ist dies ausdrücklich erlaubt. Versuche, quantitative Lockerung als nicht statthafte Überschreitung des Art. 123 (2) hinzustellen, sind beim Europäischen Gerichtshof gescheitert. In einer Voll­geld­perspek­tive sollte die Praktik der Offenmarkt-Staatsanleihekäufe, wie andernorts üblich, in gewissem Umfang beibehalten werden. Zudem sollten auch direkte Beiträge zur Staatsfinanzierung nach geld­politischer Maßgabe der Zentralbank ermöglicht werden. 

Wirksame Geldpolitik

Was die Geldpolitik angeht, gehört es zu den erheblichen Vorteilen eines wachsenden Angebots an Vollgeld, dass dieses eine wachsende Wirksamkeit der Geldpolitik mit sich bringt. Denn der Transmissionshebel der Geldpolitik ist umso stärker, je dominanter das Vollgeld­angebot gegenüber anderen Zahlungsmitteln wird. Eine Zentralbank kann sowohl über die Geldmenge (und damit Zins-beeinflussend) das Geschehen steuern als auch über ihre Zinspolitik (und damit Mengen-beeinflussend). In einem Vollgeldsystem sind beide Zugänge effektiv. Das ermöglicht dann in der Tat die Gewährleistung einer nachfrage­gerechten und flexibel justierbaren, makro­ökonomisch gut ausreichenden aber nicht überschießenden Geldversorgung der Wirtschaft. Finanz- und Wirtschafts­zyklen wird es sicherlich weiterhin geben, soll es auch zur Beförderung moderni­sie­renden Struktur­wandels, aber doch in gemäßigteren und verstetigten Bahnen.

Geldpolitik soll sich keine Geld­mengen­ziele setzen. Das mag kontraintuitiv klingen. Aber die Geldmenge selbst ist nicht ein Ziel, sondern ein Instrument der Geldpolitik, kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Erreichung einer bestmöglichen Balance der nachstehenden Bezugsgrößen. Die Geldmenge vorgeben zu wollen, ist ein Grund­fehler des Monetarismus wie auch der Rufe nach einem neuen Gold­stan­dard. Die Wirt­schafts­lage ändert sich fort­während. Die Geld­politik muss der stets veränderlichen Angebots- und Nachfrage­­­dynamik flexibel Rechnung tragen können, teils prozyklisch teils kontrazyklisch, u.a.m.

Die Geldmenge soll dementsprechend nicht vorgegeben werden, son­dern sich ergeben, resultierend aus einem generellen Auftrag zu Stabilitäts­politik sowie der laufenden Analyse und Bewertung einer Reihe von Schlüs­sel­variablen. Dazu gehören
· wie bisher die Entwicklung der real­wirt­schaft­lichen Preise, der Zinsen und des Außenwerts der Währung.
·   die Entwicklung der realwirtschaftlichen Konjunktur und Erwerbs­tätigkeit. Diese sollten als relevante Bezugsgrößen den anderen Bezugsgrößen mindestens gleich­ge­stellt, nicht wie heute in der EU nachgeordnet sein.
Als ein besonderer Aspekt der Wirtschafts­politik sollten auf absehbare Zeit klima- und umwelt­­politi­sche Aspekte in die geld­­poli­ti­schen Finan­­zierungs-Kondi­­tio­nen der Zentral­banken Eingang finden.
·   Des weiteren kann die Entwicklung der Vermögenspreise nicht weiter­hin außen vor bleiben. Assetinflation und Blasenbildung müssen künftig als Schlüsselindikatoren Berück­sichtigung finden. Dazu gehört eine erweiterte makro­ökono­mische Analyse der System­dynamik zwischen BIP- und Nicht-BIP-Finanzen, sowie privaten und öffentlichen Finanzen.

Ein damit verbundener Forschungsbedarf besteht darin, die Gren­zen der finan­ziellen Trage­kapa­zität der Wirtschaft zu identifizieren, das heißt, Gren­zen der auf Dauer tragfähigen Volumina von Rendite-tragenden Finanz­­­­vermögen und Schulden einerseits im Verhältnis zum laufenden Output bzw den Arbeits­ein­kommen sowie zur laufenden Finanzkapital- und Erspar­­nis­­bildung anderer­seits.

Bezüglich der genannten steuerungs-relevanten Schlüsselvariablen kann sich eine Zentral­bank Zielwerte setzen. Unbedingt erforderlich ist das nicht, da diese Werte naturgemäß variabel bleiben. Vor allem unter den heutigen Bedingungen des Giralgeldregimes der Banken können die Zentralbanken die Entwicklung der Preise, Zinsen usw. zwar ein Stück weit beeinflussen, nicht aber die betref­fenden Zielwerte nicht effektiv kontrol­lieren und wunsch­gemäß herbei­führen.

Die verschiedenen Ziele sind teils einander gegenläufig und verlangen eine lagegerechte Abwägung. Außerdem kann eine Zentralbank so wenig wie andere Akteure im Vorhinein wissen, wieviel Geld die Realwirtschaft und die BIP-beitragende Finanzwirtschaft demnächst benötigen werden. Des­halb muss eine Zentralbank eine zwar möglichst verstetigte, aber dennoch diskretionäre Geldpolitik betreiben können, nicht eine mechanistisch regel­ge­bundene Geldpolitik – wobei jedoch das geldpolitische Mandat gesetzlich genauer bestimmt sein muss.

Aufgrund der laufenden Analyse der Bezugs­­größen­­dyna­mik und entsprech­ender Abwäg­un­gen wird das geld­­poli­ti­sche Entschei­­dungs­­gremium einer Zentral­­bank turnus­gemäß darüber befinden, ob und in welchem Maß sie ihre Zins- und Mengenpolitik zügelt oder lockert. Ausrechnen kann man das nicht. Auch Geldpolitik ist Politik, und damit eine Kunst des Möglich­en; sicherlich etwas für Fachleute, aber keines­wegs ein 'technokratisch' auszu­üben­des Amt wie man in Ver­ken­nung der Sache häufig meint. Wichtig ist jedoch, dass eine Zentral­bank ihre Abwäg­un­gen und Entscheidungen öffentlich erläutert. Die Öffent­lich­keit würde Sinn und Zweck be­tref­fen­der Abwägungen vermutlich besser verstehen als einen scheinbar konkreten, in Wirk­lichkeit aber abstrakt bleibenden Zielfetisch wie zuletzt 'Inflation von oder nahe unter 2%'. 

Kreditlenkung sollte auch in einem Vollgeldsystem normalerweise nicht zum Werk­zeug­kasten einer Zen­tral­­bank gehören. Denn Kapital­­markt­­politik überschreitet die Gren­zen einer fokus­sierten Geldpolitik. Kredit­lenkung sollte aber auch nicht verboten sein. Denn langfristig treten immer wieder Ausnahme­zustände auf, in denen  Kreditlenkung als effek­ti­ves Mittel der Wahl  gebo­ten sein kann.    

Eine Maßnahme, die einer Zentralbank gleichwohl zur Verfügung stehen sollte, besteht darin, soweit sie Banken und Finanzinstituten Kredit aus­stellt, diesen mit gestaffelten Kredit­­kondi­tio­nen zu versehen, abhängig davon, ob ein Kredit BIP-Finanzen oder Nicht-BIP-Finanzen speist. Kredit für real­wirt­schaft­liche Zwecke sollte generell besser gestellt sein als Kredit für Nicht-BIP-Finanz­anlagen. Die TLTRO Pro­gramme der EZB tun dies ansatz­weise bereits. In eine solche Staffelung von Konditionen lässt sich einbe­ziehen, wie weit mit einer BIP-beitragenden Finanzierung zugleich auch klima- und umwelt­politi­schen Zielen gedient ist. Schließlich gehört die Unterstützung der staat­lichen Wirtschaftspolitik ausdrücklich zu den Aufgaben der Geld­politik.

Jenseits solcher gestaffelter Konditionen soll Geldpolitik nicht in Fragen der Geldverwendung hineinregieren wollen. Das gilt speziell auch für die beliebte Frage, wofür Vollgeld-Seignio­rage von Regierung und Parlament verwendet werden soll – für laufende Ausgaben, oder einen Schulden­abbau, oder Steuersenkungen, eine Bürgerdividende, einen ökologischen Umbau o.a. Das alles bleibt Sache von Regierung und Parlament.

Geldpolitik vermag viel, aber weniger als man heute dazu neigt, den Zentralbanken im Kritischen wie auch Positiven zuzuschreiben. Sowenig Gerichte dazu da sein sollten, eine mangel­hafte Gesetzgebung wettzumachen, so wenig soll eine Zentralbank dazu da sein, unzureichend erledigte Regierungsaufgaben zu über­nehmen, eben etwa im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik, oder der Einkom­mens- und Ver­mö­g­ens­­­politik, der Fiskal- und Haus­halts­politik. Gerade in einer Vollgeldordnung kann und soll Geldpolitik Markt und Staat unter­stützen, aber sie kann nicht an ihre Stelle treten, und wird Markt- ebenso wie  Staats­versagen in der ein oder anderen Weise auch künftig nicht ver­hindern. Eine Vollgeldordnung eröffnet eine realistische Aussicht auf eine stabilere und ausgewogenere Finanz- und Real­wirtschaft. Eine säku­la­ri­sierte Verheißung der Erlösung von allen Übeln ist es nicht.

Bei einer graduellen Vollgeldreform stellt sich, ebenso wie bei einer Gesamt­umstel­lung, die Frage, was mit den neuen Geldsurrogaten dritter Stufe geschehen soll (GMFs, E-Gelder, Stable­coins). Aus Vollgeldsicht sind solche privaten Zahlungsmittel grundsätzlich uner­wünscht und funktional auch unnötig, es sei denn, sie wären technisch effizienter und preiswerter. 

Die historische Berechtigung von Geldsurrogaten – egal ob von staatlichen Schatzämtern oder Kaufleuten oder Privatbanken herausgegeben – bestand in permanenter Geldknappheit wegen Mangel an Gold und Silber. Heute aber, nach Aufhebung jeglicher Goldbindung des frei schöpfbaren Fiatgeldes, haben Geldsurrogate keine funktionale Berechtigung mehr, zumal digitales Zentralbankgeld voraussichtlich dieselben Kosten- und Effizienzvorteile aufweist wie E-Gelder oder Kryptowährungen. Ob das Kontogeld der Banken damit Schritt halten kann, ist noch fraglich. Von daher haben private Gelder heute ihren Ursprung allein darin, dass jemand private Sondervorteile mit Geldgeschäften erzielen möchte, oder auch lästige Vorschriften umgehen möchte (wie im Fall der amerikanischen GMFs, die im Verlauf der 1970er in Amerika geschaffen wurden, um eine von der U.S. Federal Reserve verfügte Zins­decke­lung zu umgehen).

Sollte man dennoch eine allgemeine Verbreitung privater Zahlungsmittel nicht unterbinden wollen, wäre auf die Einhaltung von vier Kriterien zu achten, die regulativ teilweise schon angelegt sind:
-    Gelder bisher dritter Stufe müssen künftig 1:1 mit Vollgeld oder zu einem geringen Teil auch mit Staats­anleihen unterlegt sein.
-    Die Emittenten müssen ein passives Währungsregime verfolgen. Eine aktive Politik wie zum Beispiel der Kauf von Wertpapieren mit dem eigenen Geldsurrogat dritter Stufe darf nicht statthaft sein.
-    Einbezahltes Geld und damit erworbene Vermögenswerte müssen auf heimische Währung lauten. -    Die betreffen­den privaten Währungen müssen dagegen in einer eigenen privaten Währungseinheit denominiert sein, nicht der offiziellen staatlichen Währungseinheit.

Sofern man aber meint, man brauche sich um die heutigen Surro­gate dritter Stufe nicht weiter zu kümmern, könnte dem digitalen Vollgeld der Zentral­banken durch digitales Privat­geld ein vergleichbares Schicksal drohen wie es das Banken­geld im 20. Jhd den Zentral­bank­noten bereitet hat.

Weitere Fragen zur Einführung eines digitalen Zentralbankgelds

Speziell im Hinblick auf einen graduellen Übergang von Giralgeld zu Vollgeld stellen sich weitere Fragen, von denen die Verbreitung von digitalem Zentralbankgeld abhängt.

So wird häufig die Frage aufgeworfen, ob digitale Zentralbanktokens verzinslich sein soll. Das rührt daher, dass in der vorherrschenden Ökonomik die falsche Identität von Geld und Kredit gelehrt wird, ebenso ein irreführend herbeikonstruierter Gegensatz von endo­genem und exogenem Fiatgeld. Wenn es etwas zu verzinsen gibt, dann sicherlich Kredit, aber nicht das Geld, mit dem der Kredit ausbezahlt wird. Das Bankengeld allerdings beruht in der Tat auf einem impliziten Bargeldkredit der Kunden an die Bank. Deshalb waren frühe private Bank­noten und auch Girokonten in vielen Ländern zinstragend. Momentan steht das Thema jedoch im Kontext einer Lenkung der Nachfrage nach digitalem Zentralbankgeld versus Banken­geld. Wie weit die Nachfrage nach Zentralbankgeld von seiner (Nicht-)Verzinsung oder seiner Bestandsicherheit abhängt, kann man den sich ergebenden Realitäten über­lassen und pragmatisch darauf reagieren.           

Es gibt zwei monetäre Designfragen, die zu Unrecht im Vordergrund der Diskussion stehen, nämlich Finanzintermediation und Bankrun. Ersteres betrifft die Befürchtung, für eine kreditäre Geldvermittlung der Banken könnten die Mittel knapp werden infolge der Umwandlung von Bankengeld in Zentralbankgeld. Dieses Problem ist fiktiv. Die heutigen Banken sind keine Finanzinter­mediäre, die Giralgeld von Kunden upstream an Kreditnehmer downstream vermitteln. Banken managen monetär den Zahlungs­verkehr ihrer Kunden mit Giralgeld, aber finanzmarktlich sind sie keine Verleiher von Kundengiralgeld, sondern dessen Schöpfer. Um Zahlungen auszuführen, die der Kunden ebenso wie ihre eigenen, benötigen die Banken Bargeld und Reserven. Die Reserven wiederum können sich die Banken heute nur unter­einander leihen, nicht aber diese an Kunden verleihen. Das wird erst durch digitales Vollgeld möglich.

Die tatsächlichen Finanzintermediäre sind heute die nicht-monetären Finanzinstitute, die Schattenbanken, wie zum Beispiel Anlagefonds, Private-equity-Investoren, Versicherungen oder Bausparkassen. Sie operieren mit Vollgeld ebenso gut wie mit Giralgeld. Und je mehr auch bei den Banken digitales Vollgeld fließt, desto mehr werden sie dieses gemäß Nachfrage der Kunden auch zur Auszahlung von Kredit verwenden – und dann insoweit problemlos Finanz­intermediäre mit digitalem Vollgeld sein, das sie bei eigenen Kunden aufnehmen, oder am offenen Markt, oder von anderen Banken und Finanzinstituten, oder auch der Zentralbank.  

Zum Bankrun-Problem ist folgendes zu sagen: Bankruns sind ein Giralgeldproblem, kein Vollgeld­problem. Bankruns sind das systemimmanente Menetekel fraktionalen Reserve­bankings. In einem Vollgeldsystem wäre ein Run auf das bestandsichere Vollgeld absurd. Man stürmt nicht die Bank, wenn man sein Geld als Bargeld in der Tasche hat, ebenso wenig wenn man es als Zentralbanktoken in seiner digitalen Geldbörse hat. Im finanz- und real­öko­no­­mischen Normal­modus gibt es ohnehin keinen Bankrun und keinen Grund für einen Erd­rutsch­­wechsel von Giralgeld zu digitalem Vollgeld. Nur im Fall einer Banken- und Finanz­krise ist damit zu rechnen.

Aber auch dann stehen einem Erd­rutsch die Giralgeld-Garantien der Zentralbanken und Regierungen entgegen – Garantien die mit der Ausbreitung von digitalem Vollgeld ent­behrlich werden und dann auch schritt­weise zurückgenommen werden sollten. Im übrigen wäre auch ein schub­hafter Wechsel von Giralgeld zu digitalem Vollgeld monetär darstellbar, vorausgesetzt die zahlungs­technische Infrastruktur ist vorhanden. Da eine  Zentralbank in eigener Währung nie illiquide ist, kann eine ernstliche Vollgeld-Verknappung ausge­schlossen werden.

Trotz vorhersehbarer Friktionen in der Koexistenz von digitalem Zentralbankgeld auf erster Stufe, Banken­geld zweiter Stufe und neuen Geld­surro­gaten dritter Stufe ist die Einführung von digitalem Zentralbankgeld ein über­fälliger Schritt. Im Vergleich dazu bleiben die dem heute noch domi­nan­ten Banken­geld inhä­renten Funktions- und Unregier­­­bar­keit­­s­­prob­­leme um vieles größer.

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[1] Die statistischen Angaben im vorliegenden Text sowie auch Bezugnahmen zu Autoren und Denkschulen sind dem Buch des Autors Monetäre Souveränität, Metropolis Verlag 2018 entnommen und können dort anhand des Sach- und Personenregisters nachvollzogen werden.